Hamburg - Das Bundesverfassungsgericht wird noch vor Beginn des Münchner NSU-Prozesses am 6. Mai entscheiden, ob das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses per Video in einen zweiten Gerichtsaal übertragen werden muss. Einen entsprechenden Eilantrag haben die Rechtsanwälte Thomas Bliwier, Doris Dierbach und Alexander Kienzle im Auftrag von Ismail Yozgat am Wochenende eingereicht.
Ismail Yozgats Sohn Halit ist das neunte Opfer der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Der 21-Jährige wurde im April 2006 in seinem Internetcafé in Kassel erschossen, er verblutete in den Armen seines Vaters.
Die Verfassungshüter sollen nun entscheiden, "ob es ein Gebot ist", die Verhandlung des Oberlandesgerichts (OLG) München in einen zweiten Saal zu übertragen, damit mehr Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Die Rechtsanwälte Bliwier, Dierbach und Kienzle hatten bereits in der vergangenen Woche beim OLG den Antrag gestellt, damit der 6. Senat in die Neuregelung der Platzvergabe diese Forderung einbezieht: Sie wollen, dass die Hauptverhandlung in einen weiteren Saal übertragen wird, aus dem wiederum mit einem sogenannten Backchannel ebenfalls zurückübertragen würde, was sich in diesem Saal abspielt.
Doch das OLG blieb bei seinem Standpunkt und lehnt solch eine Videoübertragung ab. Das Gericht sieht darin einen Grund für eine mögliche Revision gegen eine Verurteilung von Beate Zschäpe und den vier mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfern.
jjc
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