Hamburg - Was geschah in Zimmer 2806 des New Yorker Sofitel? Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Dominique Strauss-Kahn brachen dem Frontmann der französischen Sozialisten politisch das Genick. Im derzeitigen US-Zivilverfahren kann sich der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht auf diplomatische Immunität berufen.
Am Dienstag entschied ein US-Richter in New York, die Klage zuzulassen. Die Hotelangestellte Nafissatou Diallowirft dem 63-Jährigen vor, sie im Mai vergangenen Jahres in seiner Hotelsuite zum Oralsex gezwungen zu haben. Strauss-Kahn bestreitet die Vorwürfe. Das Strafverfahren in der Angelegenheit wurde eingestellt.
Strauss-Kahns Anwälte hatten argumentiert, Strauss-Kahn habe als IWF-Chef dieselbe Immunität wie andere hohe Beamte internationaler Organisationen und Diplomaten genossen und könne daher nicht zivilrechtlich belangt werden. Die Anwälte des Zimmermädchens hielten dagegen, dass ein entsprechendes Uno-Abkommen von den USA nie unterzeichnet wurde.
Dem Zimmermädchen warfen Strauss-Kahns Anwälte vor, es nur auf eine finanzielle Entschädigung abgesehen zu haben. Diallo fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe.
Strauss-Kahns Anwälte können in Berufung gehen
Strauss-Kahn war Mitte Mai 2011 am New Yorker Flughafen JFK festgenommen und wegen versuchter Vergewaltigung und erzwungenem Oralsex angeklagt worden. Kurz darauf trat der frühere Hoffnungsträger der französischen Sozialisten als IWF-Chef zurück und musste auch seine Ambitionen auf das französische Präsidentenamt begraben.
Wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Diallos stellte die US-Justiz das Strafverfahren gegen den 63-Jährigen im August aber ein. Ein minutenlanger sexueller Kontakt mit dem Zimmermädchen gilt jedoch als erwiesen. Strauss-Kahn sprach von einvernehmlichem Sex.
Die Entscheidung vom Dienstag ebnet den Weg für einen Zivilprozess, bei dem eine Jury aus Laienrichtern über das Urteil befinden muss. Ein Datum für den Prozessbeginn stand noch nicht fest. Allerdings könnten Strauss-Kahns Anwälte gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Gewährung von Immunität für ihren Mandanten noch in Berufung gehen.
jjc/AFP
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