Von Julia Jüttner, Landshut
Christoph W. bebt für einen kurzen Moment, sein Verteidiger legt ihm die linke Hand auf den rechten Oberschenkel, blickt ihn fragend an. Christoph W. nickt beruhigend, so als wolle er dem Anwalt signalisieren, dass er sich keine Sorgen zu machen brauche. Die erwartete Eskalation bleibt also aus.
Christoph W. explodiert nicht, als die Vorsitzende Richterin am Mittwoch im Saal 210 des Landgerichts Landshut das Urteil verkündet: lebenslange Haft. Der 22-Jährige hat im bayerischen Notzing die Eltern seiner Ex-Freundin getötet, er gab ihnen die Schuld dafür, dass sich das Mädchen von ihm getrennt hatte.
Christoph W. habe sich auf diesen Schuldspruch vorbereitet, sagt sein Anwalt Winfried Folda später. Christoph W. saß zwölf Verhandlungstage ruhig auf seinem Stuhl, den Rücken durchgedrückt, den Gurt für die Handfesseln um den Bauch geschnallt. Es muss ihn Überwindung gekostet haben, Ruhe zu bewahren. Die Schilderungen einer Anstaltsärztin hatten die Wachtmeister in Alarmbereitschaft versetzt. Demnach war Christoph W. mehrfach so außer sich geraten, dass ihn Pfleger nicht bändigen konnten und mit fünf Gurten fixieren mussten.
An diesem Mittwoch aber hat er sich im Griff. Das Urteil dürfte ihn freuen: Lebenslang zwar, aber ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie es Staatsanwalt Ralph Reiter gefordert hatte. "Wir sind beide erleichtert, dass die drohende Sicherungsverwahrung und die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt wurden", sagt Verteidiger Folda. Das eröffne Christoph W. "Perspektiven im Vollzug".
Christoph W. sitzt in der Justizvollzugsanstalt Straubing, Bayerns größtem, härtestem Gefängnis mit einer besonderen psychiatrischen Abteilung und einer speziellen Station für Sicherungsverwahrte. Der 22-Jährige hatte anfangs große Schwierigkeiten, dort zurechtzukommen, wie sein Anwalt sagt. Doch inzwischen sei Christoph W. "medikamentös und therapeutisch gut eingestellt".
Keine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit
Das Urteil ist eine Chance für Christoph W. Vermutlich seine letzte. In lebenslanger Haft könne er sich nun bewähren, begründete die Vorsitzende Richterin die Entscheidung. Obwohl es sich um einen zweifachen Mord handele und Christoph W. vor allem die Mutter des Mädchens in "fast nicht vorstellbar brutaler Weise" tötete, könne die Kammer nicht verantworten, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Laut Gerichtsgutachter hat Christoph W. die Frau mit 30 Messerstichen, Axthieben und einem Schürhaken umgebracht.
Die Kammer honorierte mit ihrer Entscheidung, dass der Heizungsbauer ein Teilgeständnis abgelegt und sich gestellt hatte. Sie berücksichtigte zudem die Persönlichkeitsstörung, die der psychiatrische Gutachter Norbert Nedopil diagnostiziert hatte. Diese habe jedoch nicht zu solch einem Kontrollverlust geführt, der für eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nötig gewesen wäre. Nur wenn eine solche vorliegt, kommt ein Angeklagter in die Psychiatrie statt in Haft.
Christoph W.s Verteidiger hatte für eine Unterbringung in einer Klinik plädiert, das Verbrechen als Affekttat bewertet und eine Verurteilung wegen zweifachen Totschlags beantragt. Doch Christoph W. sei keine Lokomotive gewesen, die auf Schienen gefahren sei und nicht habe ausscheren können, sagt die Richterin am Mittwoch - und erwähnt auch die diagnostizierte Reifeverzögerung des Angeklagten. Hätte er die Tat vier Monate früher begangen, hätte über Christoph W. als Heranwachsenden die Jugendkammer geurteilt. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht beträgt zehn Jahre Haft.
Ungewöhnlich war, dass die Richterin unmittelbar nach der Begründung des Urteils die Verhandlung unterbrach und Staatsanwalt Reiter und den Verteidiger des Angeklagten bat, sich 15 Minuten lang zusammenzusetzen, um sich auf einen beidseitigen Rechtsmittelverzicht zu verständigen. Damit wäre das Urteil rechtskräftig gewesen.
Es war nicht überraschend, dass die beiden Parteien in so kurzer Zeit keine Erklärung abgeben wollten. "Ein so junger Mensch muss erst einmal verdauen, was lebenslang bedeutet", sagte Staatsanwalt Reiter und signalisierte, dass er durchaus bereit sei, auf eine Revision zu verzichten. "Die Kammer hat triftige Gründe angeführt, warum sie auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichtet hat." Zudem bedeute lebenslang nur, dass nach 15 Jahren Haft für den Verurteilten die Möglichkeit bestehe, freizukommen - nicht, dass er auch freikomme.
Pro forma wird Verteidiger Folda nun Revision einlegen. Ob er sie durchzieht, ist unklar. "Mein Mandant muss erst realisieren, wo er die nächsten 14 Jahre verbringen wird. Das braucht Zeit." Die Entscheidung, wie es weitergehe, treffe Christoph W. letztendlich allein.
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