München - Das Urteil gegen den Doppelmörder von Krailling ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht München am Dienstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der 52-Jährige war Mitte April vom Münchner Landgericht wegen des Mordes an seinen beiden acht und elf Jahre alten Nichten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und damit eine Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Thomas S. hatte im März 2011 die beiden Mädchen mit einem Seil, einem Messer und einer Hantelstange brutal getötet. Die Mutter hatte die Leichen ihrer Kinder gefunden, als sie in den Morgenstunden aus der Kneipe ihres Lebensgefährten nach Hause zurückkehrte.
Das Motiv sah das Gericht in der desolaten finanziellen Lage des Angeklagten, der sich beim Hausbau überschuldet haben soll. Er habe durch den Mord an den Mädchen und dem ursprünglich geplanten Mord an deren Mutter an das Familienerbe gelangen wollen.
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