Sexualstraftäter: Neuer Streit über elektronische Fußfessel
Reicht eine elektronische Fußfessel zur Überwachung von Sexual- und Gewalttätern? Der Streit daüber ist nach einem Vorfall in München neu entfacht worden: Dort soll ein wegen Kindesmissbrauchs Verurteilter rückfällig geworden sein - obwohl er das Gerät am Körper trug.
München - Ein verurteilter Sexualstraftäter soll in München eine Siebenjährige missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des ARD-Magazins "Report München" bestätigt. Demnach hat sich der 40-Jährige Anfang April in der Wohnung einer Bekannten an deren Tochter vergangen. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen.
Den Angaben zufolge war der Mann bereits 1999 unter anderem wegen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt worden. Weil er nach seiner Entlassung im Jahr 2004 wieder Kindern nachstellte, kam er in Sicherungsverwahrung. Seit November 2011 war er auf freiem Fuß.
Der Fall hat nun auch zu Streit zwischen Polizeigewerkschaft und Justizministerium geführt. Denn der Mann soll während der mutmaßlichen Tat eine elektronische Fußfessel getragen haben.
"Elektronische Fußfesseln eignen sich allenfalls für Kleinkriminelle", sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern Hermann Benker. Diese Art der Überwachung sei bei rückfallgefährdeten Schwerst- und Sexualverbrechern kein gleichwertiger Ersatz für eine geschlossene Unterbringung.
Justizministerin Beate Merk (CSU) räumte ein, dass die Fußfessel keine absolute Sicherheit garantiere. Trotzdem könne die Polizei dadurch nachvollziehen, wo und zu welcher Uhrzeit der Betroffene war. "Die Gewissheit, gefasst zu werden, ist einfach da und das hilft, Straftaten zu verhindern."
Entlassene Straftäter mit elektronischer Fußfessel werden nach einem Staatsvertrag der Bundesländer zentral überwacht. Verstoßen sie gegen Auflagen - entfernen sie sich etwa zu weit von ihrem Wohnort oder versuchen sie, die Fessel zu entfernen - wird ein Alarm ausgelöst und die Polizei greift ein. Seit Anfang 2011 können Gerichte die Fußfessel als Teil der Führungsaufsicht anordnen. Das Gerät ähnelt einer großen Plastikuhr und trägt einen GPS-Sender.
aar/dpa/dapd
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