Karlsruhe - Nachdem Iris Herold drei Kinder auf die Welt gebracht hatte, war sie mit dem Aussehen ihrer Brüste nicht mehr zufrieden. Als außerdem eine Zyste gefunden wurde und ohnehin eine Operation anstand, ging sie zu einem Facharzt für Plastische Chirurgie in Karlsruhe. Der Chirurg setzte ihr im April 2007 zwei Implantate von Poly Implant Prothèse (PIP). Die gelernte Sekretärin zahlte dafür 5800 Euro. Was sie nicht wusste: Die Kissen waren mit billigem Industriesilikon gefüllt.
Mittlerweile hat die 40-Jährige zwei große Ordner angelegt, auf dem einen steht "PIP", auf dem anderen "Klage". Sie verlangt Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Karlsruhe hat die Hoffnungen der Klägerin zum Prozessauftakt jedoch gedämpft. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner zweistündigen Einführung mehrfach von "rechtlichen Problemen" und Zweifeln des Gerichts, ob die geltend gemachten Ansprüche in Betracht kämen.
Für weltweit knapp 500.000 Frauen entwickelte sich der Wunsch nach einer schöneren Brust zu einem Alptraum. Ihnen wurden Gel-Kissen des französischen Herstellers PIP implantiert, die mit Billig-Silikon befüllt waren - und deshalb auffällig oft rissen und Entzündungen verursacht haben sollen. In Deutschland sind knapp 5000 Frauen betroffen.
Herolds Klage führte nach dem PIP-Skandal zum ersten Zivilverfahren in diesem Fall in Deutschland. Vor dem Landgericht steht allerdings nicht die französische Herstellerfirma. Sie und ihr 73-jähriger Besitzer Jean-Claude Mas, der bis Ende Oktober in Frankreich rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft saß, sind pleite.
Mas hatte zugegeben, absichtlich das billige Material verwendet zu haben. Grund war nach Angaben seines Anwalts Gewinnstreben. Das verwendete Industriesilikon soll fünfmal günstiger gewesen sein als das Silikon für medizinische Zwecke. Gegen Mas und den früheren Vorstandschef des Unternehmens läuft ein Anklageverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Klage gegen Arzt, Versicherung, TÜV
Statt Mas verklagt Iris Herold fünf andere Beteiligte. Auf der Liste steht dem Landgericht zufolge der behandelnde Arzt an erster Stelle. Ihm wirft die Klägerin vor, sie vor der Brustimplantation unzureichend aufgeklärt und die PIP-Implantate als "besonders sicher" dargestellt zu haben. Der Verteidiger des Mediziners hält dagegen: "Wenn ein Arzt zugelassene Medizinprodukte verwendet, darf er sich darauf verlassen, dass diese Produkte fehlerfrei sind."
An zweiter Stelle der Klageliste steht eine deutsche Chemiehandelsgesellschaft, die der PIP das für die Herstellung der Implantate verwendete Silikon geliefert haben soll - ohne zu prüfen, wofür dieses verwendet wurde. Verantworten soll sich auch die Allianz-Versicherung, die der Haftpflichtversicherer von PIP in Frankreich war. Dort ist die Allianz bereits zur Zahlung von 20.000 Euro Schadenersatz an eine Frau verurteilt worden, wehrt sich aber dagegen: Ihrer Auffassung nach ist der Versicherungsvertrag unwirksam, weil PIP betrügerisch gehandelt habe.
Die Klage von Iris Herold richtet sich auch gegen den TÜV Rheinland. Eine zu ihm gehörende Gesellschaft hatte die PIP-Implantate als "ordnungsgemäß" zertifiziert. Möglich war das aber nur, weil der TÜV seine Kontrollen stets zuvor bei der Firma angekündigt hatte, und das Unternehmen dann rechtzeitig kompromittierende Unterlagen und ganze Container mit dem Billig-Silikon verschwinden lassen konnte, wie Mas in einem Polizeiverhör zugab.
Zuletzt verklagt Iris Herold auch noch die Bundesrepublik Deutschland wegen Amtspflichtverletzung. Begründung: Das für die Erfassung und Bewertung von Risiken zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei Warnhinweisen nicht rechtzeitig nachgegangen. Der Skandal sei seit 2010 bekannt gewesen, das Institut habe Frauen aber erst im Januar 2012 empfohlen, die Billig-Implantate vorsorglich entfernen zu lassen.
Ob dieser vorsorgliche Rat berechtigt war, könnte ebenfalls auf dem Prüfstand der Karlsruher Richter stehen: Laut einer groß angelegten und im Juni veröffentlichten Studie der britischen Gesundheitsbehörde NHS ist das Industriesilikon in den umstrittenen Implantaten weder giftig noch krebserregend und gefährdet die Gesundheit auch langfristig nicht. Allerdings sei die Gefahr, dass die Silikonkissen reißen, doppelt so hoch wie bei anderen Herstellern. Bis Mitte 2012 wurden in Deutschland rund tausend Implantate wieder entfernt. Bei mehr als einem Viertel der gemeldeten Fälle war ein Kissen gerissen, bei jedem fünften Silikon ausgetreten.
Zum Auftakt des Verfahrens sah das Gericht keine Anhaltspunkte für eine Verantwortlichkeit deutscher Behörden im Fall Herold. Die französische Aufsichtsbehörde habe erst 2010 vor den mangelhaften Implantaten gewarnt. Das spreche dagegen, dass das BfArM zuvor eine Pflicht zum Einschreiten gehabt habe. Der TÜV Rheinland kommt womöglich ebenfalls aus der Haftung: Dazu muss er dem Gericht zufolge anhand von früheren Protokollen nur nachweisen, dass er seine übliche Kontrollpflichten bei Besuchen der PIP in Frankreich erfüllte.
"Mindestens einer der fünf Beklagten muss haften", hatte Iris Herolds Anwalt Michael Graf vor Prozessbeginn gesagt. "Es kann nicht sein, dass der Verbraucher in so einer Situation völlig alleingelassen wird." Es dürfte ein hartes juristisches Ringen werden - und ein Präzedenzfall, denn allein Grafs Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben rund 250 PIP-Geschädigte. Im Fall Herold verlangt der Anwalt bis zu 30.000 Euro Entschädigung - außerdem die Feststellung, dass die Beklagten für alle künftigen Gesundheitsschäden aufkommen müssen. Iris Herold will vor allem die Implantate loswerden.
wit/dpa/AFP/dapd
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema Brustimplantate | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH