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Ex-Abgeordneter vor Gericht Tauss gibt den Anti-Porno-Sheriff

Jörg Tauss im Karlsruher Landgericht: "Ein definitives Ja"Zur Großansicht
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Jörg Tauss im Karlsruher Landgericht: "Ein definitives Ja"

2. Teil: "Unorthodox um solche Dinge gekümmert"

"Vorverurteilt" fühlt sich Tauss. Deshalb gebe er auch gerne Auskunft, betont er, als der Richter ihn fragt, ob er sich zur Sache äußern wolle. Seine Haltung hat er nicht geändert: Der ehemalige Medienspezialist der SPD will nur seine Arbeit gemacht haben. Schließlich sei es seine Aufgabe gewesen, sich über die schmutzige Szene zu informieren. Auch wenn er sich vielleicht "unorthodox um solche Dinge gekümmert" habe, wie Tauss vor Gericht sagt.

Die Erklärung klingt grotesk lapidar, bedenkt man, was Tauss da vom 6. Mai 2007 bis zum 25. Januar 2009 getrieben hat. Er ließ sich Bild- und Videomaterial auf sein Handy schicken, wie er selbst offen zugibt. Zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten. Einige Dateien kamen am 31. Dezember 2008, an Silvester, mitten in der Nacht, die letzte um 23.58 Uhr.

Er habe sich eben in der Szene "tummeln" müssen, um Zugang zu bekommen, lautet die schlichte Begründung, die Tauss dafür hat. Sein Ziel? Er habe im Kampf um Zensur bestimmter Internetseiten den Bundestagskollegen zeigen wollen, dass Kinderpornos längst über andere Kanäle vertrieben werden.

Ist es wirklich denkbar, dass ein gestandener Politiker bei einem solch heiklen Thema derartige Alleingänge startet? Dass er gezielt an Behörden und Kriminalpolizei vorbei agierte und sich selbst zum Sheriff im Kampf gegen Kinderpornografie ernannte? Und dann mit dem gefundenen Material noch derart nachlässig umgeht?

"Herr Tauss ist hier, weil er Kinderpornos versendet und besessen hat"

Zwei DVDs versteckte Tauss in seiner Berliner Wohnung im Bücherregal. Eine finden die Ermittler in einem Jackett im Kleiderschrank. Unter dem Bett liegt ein verstaubter Koffer mit Porno-Magazinen, Sexutensilien und Videos aus der Homosexuellen-Szene. Legales Material, das Tauss allerdings teilweise über seine Kontakte in die verbotene Szene bekommen haben soll.

Tauss habe in der Wohnung nur ein Zimmer bewohnt, das andere sei vermietet gewesen, sagen seine Anwälte. Deshalb sei das Schmuddelzeug, das auch als Tauschmaterial eingesetzt worden sei, unter dem Bett verschwunden und dort in Vergessenheit geraten.

Tauss ist für seine Alleingänge bekannt. In den Neunzigern manipulierte er die Telefonbuchse in seinem Büro, weil die Verwaltung ihm E-Mail- und Internetzugang verweigerte. Es gab viel Ärger. Eine typische Tauss-Geschichte.

Doch in diesem Prozess geht es nicht um solche Kleine-Jungen-Streiche. "Herr Tauss ist hier, weil er Kinderpornos versendet, sich verschafft und besessen hat", wie Staatsanwältin Egerer-Uhrig irgendwann noch einmal ganz ruhig wiederholt. Sie hat außer Vernehmungsbeamten auch Kontaktpersonen aus der pädophilen Szene geladen, mit denen Tauss Kontakt gehabt haben soll.

Doch der sagt, er habe sich vom Bundeskriminalamt und der Regierung "getäuscht" gefühlt. Weil man sich dort im Kampf gegen die Kinderpornografie völlig verbohrt allein aufs Internet konzentriert habe. Deshalb habe er allein gehandelt.

Doch reicht das dem Gericht als Begründung?

Wem hat Tauss "konkret" das Material gezeigt?

Tauss jedenfalls erklärt an diesem ersten Prozesstag, dass er sich immer noch "unverändert im Sinne des Gesetzes für unschuldig" halte. Er sei der Fachmann für die Verbreitung von Kinderpornos gewesen, schon seit Beginn der neunziger Jahre. Bundestagsabgeordnete seien regelmäßig in sein Büro gekommen, um sich zu informieren und auch einmal zu sehen, über was man da eigentlich rede. In seiner Stimme klingt jede Menge Selbstverständlichkeit mit.

Ob er mit der Strategie durchkommt, ist fraglich. Die Staatsanwältin Egerer-Uhrig jedenfalls stellt Tauss ziemlich bohrende Fragen. Wem er denn konkret, wann und wo ähnliche Videos gezeigt habe, will sie wissen. Und ob das auch bedeute, dass er schon seit Beginn der neunziger Jahre ähnliches Material besessen habe.

Tauss versucht es mit einer typischen Politikerantwort: "Es ist richtig, dass ich seit Beginn der neunziger Jahre damit zu tun hatte", sagt er. Als Egerer-Uhrig nicht lockerlässt, motzt er irgendwann ein "definitives Ja" in den Raum.

Er scheint wirklich überzeugt davon, dass er nichts falsch gemacht hat.

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insgesamt 441 Beiträge
Gebetsmühle 18.05.2010
diesen leuten sollte man ein für alle mal das handwerk legen. abgeordnete sind keine ermittlungsbeamten. es gibt also keinen legalen grund, warum taus auf seinem handy kinderpornos haben dürfte. das sind doch alles nur [...]
Zitat von sysopDie Anklage ist ungeheuerlich: Der ehemalige SPD-Abgeordnete Jörg Tauss soll kinder- und jugendpornografisches Material besessen und weitergeben haben, 102 Fälle legt man ihm zur Last. Am ersten Tag seines Prozesses ging der Politiker nun in die Offensive. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,695458,00.html
diesen leuten sollte man ein für alle mal das handwerk legen. abgeordnete sind keine ermittlungsbeamten. es gibt also keinen legalen grund, warum taus auf seinem handy kinderpornos haben dürfte. das sind doch alles nur ausflüchte. ich hoffe, der wird zur höchststrafe verurteilt und bekomet nie wieder ein mandat. solche leute können das volk nicht ehrlich vertreten.
Wolfghar 18.05.2010
gelernter Sozialdemokrat halt.
Zitat von Gebetsmühlediesen leuten sollte man ein für alle mal das handwerk legen. abgeordnete sind keine ermittlungsbeamten. es gibt also keinen legalen grund, warum taus auf seinem handy kinderpornos haben dürfte. das sind doch alles nur ausflüchte. ich hoffe, der wird zur höchststrafe verurteilt und bekomet nie wieder ein mandat. solche leute können das volk nicht ehrlich vertreten.
gelernter Sozialdemokrat halt.
GertL 18.05.2010
Jaa sischer, er hat das Zeug nur aus hehren Motiven gesammelt. Und dann zwischen den Büchern versteckt.
Jaa sischer, er hat das Zeug nur aus hehren Motiven gesammelt. Und dann zwischen den Büchern versteckt.
Bjoern Dittmann 18.05.2010
Liebe Strafverteidiger, nicht mehr die Hand geschüttelt zu bekommen und die Ämter niederlegen zu müssen, würde ich nicht als echte Strafe sehen wollen. Sie können sich vielleicht vorstellen, was sehr viele aus dieser [...]
Liebe Strafverteidiger, nicht mehr die Hand geschüttelt zu bekommen und die Ämter niederlegen zu müssen, würde ich nicht als echte Strafe sehen wollen. Sie können sich vielleicht vorstellen, was sehr viele aus dieser Gesellschaft für die gerechte Strafe halten... Wenn die Verteidigung nur einen einzigen Polizeibeamten nennen kann, der privat solche Bilder auf seinem Telefon mitschleppt, dann reden wir noch mal über "sprengen" eines Kinderporno-Rings.
Blautopas 18.05.2010
Aha, Sie haben also schon ein Urteil gesprochen. Ich warte da lieber das Gerichtsurteil ab.
Zitat von Gebetsmühlediesen leuten sollte man ein für alle mal das handwerk legen. abgeordnete sind keine ermittlungsbeamten. es gibt also keinen legalen grund, warum taus auf seinem handy kinderpornos haben dürfte. das sind doch alles nur ausflüchte. ich hoffe, der wird zur höchststrafe verurteilt und bekomet nie wieder ein mandat. solche leute können das volk nicht ehrlich vertreten.
Aha, Sie haben also schon ein Urteil gesprochen. Ich warte da lieber das Gerichtsurteil ab.
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