Von Benjamin Schulz
Kann man sich links engagieren und einen Rechten verteidigen? Diese Frage hat in Freiburg eine heftige Debatte ausgelöst und ehemalige politische Weggefährten entzweit. "Ja klar, das geht", sagt Anwältin Tina Gröbmayr. Die 27-Jährige war bis vor kurzem Sprecherin der Grünen Alternative Freiburg (GAF), die mit zwei Sitzen im Gemeinderat vertreten ist. Gröbmayr unterstützt ihren Kollegen Ulf Köpcke. Er ist Pflichtverteidiger von Florian S., einem in der Region bekannten Neonazi und früheren NPD-Kandidaten.
S. soll am 1. Oktober 2011 auf einem Parkplatz mit seinem Auto auf mehrere Antifa-Aktivisten zugerast sein. Ein 21-Jähriger aus der Gruppe wurde von dem Auto erfasst und schwer verletzt. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag in drei Fällen in Verbindung mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung. S. sagt, er habe in Notwehr gehandelt. Am Donnerstag will das Freiburger Landgericht sein Urteil verkünden.
Gröbmayr arbeitet seit kurzem in Köpckes Kanzlei. Im Fall S. hilft sie ihrem Bürokollegen, protokolliert, beobachtet und berät. Völlig normal, findet sie. "Das ist juristisch ein hochspannender Fall", sagt Gröbmayr. "Den hätte ich mir wahrscheinlich sowieso angeschaut." Sie arbeite seit Jahren in der Straffälligenhilfe, auch mit Leuten, die furchtbare Verbrechen begangen hätten. "Ich habe nie jemanden verabscheut. Mich verwundert, dass manche Leute das jetzt bei einem Mandanten mit neonazistischem Hintergrund nicht akzeptieren können."
"In keiner Weise vereinbar"
"Manche Leute" - damit ist auch die GAF gemeint. Die wirft Gröbmayr vor, dass man sich schwerlich als Privatperson politisch links engagieren könne, um dann beruflich einen Neonazi zu verteidigen. "Im Prozess die Seite zu wechseln, geht nicht", sagt Coinneach McCabe. Der GAF-Gemeinderat wirft Gröbmayr vor, durch ihr Mandat Positionen der Gruppe zu konterkarieren, die Gröbmayr als GAF-Sprecherin noch selbst mitgetragen habe.
Nun, kurz vor dem Urteil, hat die GAF noch einmal nachgelegt. Gröbmayr verharmlose rechte Gewalt, heißt es in einer Pressemitteilung, eine gemeinsame politische Arbeit werde künftig unmöglich. Die GAF unterstützt demnach ein Soli-Bündnis für die Opfer des Parkplatz-Vorfalls und das Anliegen des Nebenklägers, feststellen zu lassen, dass der Angriff mit dem Auto absichtlich geschah und einen versuchten Mord darstellt. Das sei mit der Verteidigung "in keiner Weise vereinbar". Das war Gröbmayr zu viel - sie ist aus der GAF ausgetreten.
Selbstverständlich habe auch ein Neonazi den Anspruch auf eine möglichst gute Verteidigung, sagt Gemeinderat McCabe. Aber müsse Gröbmayr dabei mitmachen? "Sie ist zu nichts verpflichtet. Dass sie sich so leichtfertig in diesen Prozess hineinbegibt, ist nicht nachvollziehbar."
Wegen des Streits hatten Gröbmayr und ihre GAF-Vorstandskollegen kurz vor Prozessbeginn ihre Ämter niedergelegt - die einen, um gegen die Prozessbeteiligung der 27-Jährigen zu protestieren, die Anwältin als Reaktion darauf.
Man versteht sich nicht mehr, weil Gröbmayr juristisch, die GAF aber politisch argumentiert. Enttäuscht sind beide Seiten, sachlich ist die Auseinandersetzung schon längst nicht mehr. Gröbmayr will sich "nicht als linke Anwältin von der Antifa vereinnahmen lassen". Auf Antifa-Seiten wird sie übel beschimpft.
Die Grenze des persönlich Vertretbaren
Der Fall illustriert, wie Anwälte - zumindest von außen betrachtet - in ein moralisches Dilemma geraten können, besonders in Strafprozessen. Kann der Rechtsbeistand sein Mandat erfüllen, ohne sich zu verbiegen? Kann er sich vor Gericht für einen Menschen einsetzen, dessen Tat oder Ansichten er verachtet?
"Man verteidigt keine Tat, sondern einen Beschuldigten", sagt Alexander Ignor, Rechtsanwalt in Berlin und Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Ein Chirurg behandle einen Nazi ja auch - dann gehe es um die körperliche Unversehrtheit, bei einem Anwalt eben um die juristische: "Man muss darauf achten, dass das Recht dem Mandanten gegenüber fair angewendet wird. Das ist neutral und hat mit der Tat nichts zu tun."
Damit liegt er auf einer Linie mit Anwältin Gröbmayr, die aus dem Konflikt in Freiburg eine Lehre gezogen hat: "Wenn man jemanden verteidigt, gibt es immer Leute, die meinen, für den Angeklagten gelten Rechte und Unschuldsvermutung nicht. Mir geht es nur um ein gerechtes Strafverfahren."
Auf diese Weise zu abstrahieren, selbst bei grausigen Taten, sei ein Ausdruck von Professionalität, sagt Ignor. Deshalb seien die Anschuldigungen gegen Gröbmayr schlimm - man mache ihr quasi zum Vorwurf, differenziert zu denken. "Es ist nicht meine Aufgabe als Anwalt, Fälle moralisch zu bewerten", sagt Ignor.
Das muss selbst in Fällen gelten, in denen für Außenstehende nur schwer zu verstehen ist, weshalb jemand es verdient, verteidigt zu werden. Als der Kindsmörder Magnus Gäfgen eine Menschenrechtsklage anstrengte, schrieb Anwalt und SPIEGEL-Autor Ferdinand von Schirach: "Der Verteidiger ist Partei. Er darf nur die Interessen seines Mandanten vertreten - nicht die des Staatsanwalts, nicht die der Richter und schon gar nicht die der Öffentlichkeit." Nur wenn der Anwalt mit allen zulässigen Mitteln für seinen Mandanten kämpfe, erfülle er seinen Auftrag. "Und nur so entsteht Gerechtigkeit, auch wenn das Urteil im Einzelfall ungerecht scheint."
Wie Gröbmayr muss letztlich jeder Anwalt entscheiden, wo die Grenze des persönlich Vertretbaren verläuft. Manche Juristen übernehmen bestimmte Mandate nicht, beispielsweise bei Sexualdelikten. Andere verteidigten keine oder nur geläuterte Nazis.
Es kann ein Spagat sein zwischen privater Überzeugung und beruflichem Auftrag. "Ich bin zu diesem Spagat fähig", sagt Gröbmayr. Das dürfte dafür sorgen, dass der Fall in Freiburg auch nach dem Urteil juristisch, aber noch lange nicht politisch ausgestanden sein könnte.
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