Fall Mollath: Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens
Im Fall des gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Unter anderem soll die psychiatrische Begutachtung Mollaths noch einmal überprüft werden.
Regensburg - Der Antrag stützt sich "im Wesentlichen auf neue, also dem Gericht im Zeitpunkt der Verurteilung nicht bekannte Tatsachen", teilte die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg mit. Diese neuen Fakten könnten die Richtigkeit der Urteilsgrundlagen in Frage stellen, hieß es.
In dem neuen Verfahren müsse der Beweiswert einer Urkunde und die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen neu geprüft werden. Außerdem stünden im Wiederaufnahmeantrag Aspekte, die für die psychiatrische Begutachtung Mollaths von Bedeutung sein könnten.
Der Fall Mollath sorgt seit mehreren Monaten für Diskussionen, auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) schaltete sich ein und forderte Aufklärung.
Der 56-jährige Nürnberger sieht sich als Justizopfer: Er musste sich 2006 wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten müssen. Es ging um tätliche Angriffen auf seine inzwischen von ihm geschiedene Frau und dem Zerstechen einiger Autoreifen. Mollath wurde zwar freigesprochen, weil er zur Tatzeit schuldunfähig war. Allerdings ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie an, weil es den Angeklagten als Gefahr für die Allgemeinheit einstufte.
In dem Verfahren wurde ihm unter anderem eine paranoide Gedankenwelt vorgeworfen, weil er behauptete, dass seine Frau bei der HypoVereinsbank Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe. Erst vergangenes Jahr bekannt gewordene interne Prüfungen der HypoVereinsbank ergaben, dass ein Teil dieser Vorwürfe aber tatsächlich zutrifft.
ala/AFP
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