Fall Ottfried Fischer: Prozess um Nötigung geht in neue Runde
Der Prozess gegen einen ehemaligen "Bild"-Zeitungsredakteur wegen Nötigung des Schauspielers Ottfried Fischer wird erneut vor dem Landgericht München verhandelt. Der Journalist war zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden - und will nun einen Freispruch.
München - Der Prozess gegen einen ehemaligen "Bild"-Zeitungsredakteur wegen Nötigung des Schauspielers Ottfried Fischer geht am Dienstag vor dem Landgericht München in eine neue Runde. Das Amtsgericht München hatte den Reporter im Oktober zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Er soll Fischer mit dem Verweis auf ein Video, in dem dieser beim Sex mit zwei Prostituierten zu sehen ist, genötigt haben, dem Blatt ein Interview zu geben.
Die beiden Frauen hatten das Video im Sommer 2009 im Auftrag von zwei Zuhältern gefilmt. Alle vier wurden wegen der intimen Aufnahmen zu Geldstrafen verurteilt und akzeptierten das Urteil. Der damalige "Bild"-Reporter, der das Video von einem der Männer gekauft hatte, legte indes Berufung ein.
Seine Anwälte fordern Freispruch für ihren Mandaten, weil dieser gegenüber Fischers PR-Agentin das in seinem Besitz befindliche Video lediglich erwähnt, aber keine Drohung damit verbunden habe. In dem Urteil des Amtsgericht sehen sie einen Angriff auf die Pressefreiheit und argumentieren, jeder Journalist, dem brisantes Material vorliege und den Betroffenen um Stellungnahme bitte, würde sich demnach wegen Nötigung strafbar machen.
Ohne Druck hätte er sich geweigert, sagt Fischer
Das Gericht sah die Grenze des legalen Journalismus überschritten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Reporter vorbestraft.
Der Verlag der "Bild"-Zeitung, die Axel Springer AG, hatte die Entscheidung hingegen als "falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar" kritisiert. Zeugen hätten eindeutig ausgesagt, sie hätten sich nicht unter Druck gesetzt gefühlt. Nach Ansicht des Verlags wäre deshalb ein Freispruch die einzig richtige Entscheidung gewesen.
Der an Parkinson erkrankte Fischer hatte das Verfahren als Nebenkläger verfolgt. Ohne das Video, sagte der 56-Jährige als Zeuge, hätte er das Interview wohl nicht gegeben.
jjc/dapd
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