München - Das Amtsgericht München hatte den ehemaligen Mitarbeiter der "Bild"-Zeitung wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs von Ottfried Fischer zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldauflage von 15.000 Euro verlangt - und ficht das Urteil gegen den Journalisten nun an.
Die Sprecherin der Anklagebehörde, Barbara Stockinger, bestätigte am Donnerstag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Für die vier weiteren Verurteilten sei die Berufung zurückgezogen worden. Auch der Verurteilte selbst hat nach Angaben Stockingers Berufung gegen das Urteil eingelegt. Er wolle freigesprochen werden.
Das Amtsgericht hatte die drei Männer und zwei Frauen vor einem Monat der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers durch Bildaufnahmen für schuldig bekannt. Zwei Männer und zwei Frauen hatten Fischer heimlich beim Sex mit Prostituierten in seiner Münchner Wohnung gefilmt und das Material zum Verkauf angeboten. Sie hatten im Prozess gestanden und sich bei dem Schauspieler entschuldigt. Als Strafe müssen sie zwischen 600 und 12.000 Euro zahlen.
Der angeklagte ehemalige "Bild"-Redakteur wurde darüber hinaus wegen Nötigung verurteilt und musste mit 14.400 Euro die höchste Geldstrafe der fünf Angeklagten zahlen. Er soll den Schauspieler mit dem Video unter Druck gesetzt und ihn zur Mitarbeit an drei Artikeln bewegt haben. Das Gericht sah die Grenze des legalen Journalismus überschritten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Reporter vorbestraft.
Der Verlag der "Bild"-Zeitung, die Axel Springer AG, hatte die Entscheidung hingegen als "falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar" kritisiert. Zeugen hätten eindeutig ausgesagt, sie hätten sich nicht unter Druck gesetzt gefühlt. Nach Ansicht des Verlags wäre deshalb ein Freispruch die einzig richtige Entscheidung gewesen.
Der an Parkinson erkrankte Fischer hatte das Verfahren als Nebenkläger verfolgt. Ohne das Video, sagte der 56-Jährige als Zeuge, hätte er das Interview wohl nicht gegeben.
siu/dpa/dapd
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