Verdacht auf Stalking: Staatsanwaltschaft ermittelt nach falscher Todesanzeige

Erst belästigte der Unbekannte die 17-Jährige per Telefon, dann soll er für sie eine gefälschte Todesanzeige aufgegeben haben. Jetzt hat die Münchner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Stalker eingeleitet.

München - "Unsere liebe Steffi wurde heute viel zu früh aus ihrem jungen und erfüllten Leben gerissen", heißt es in der Anzeige, die vorigen Donnerstag in der "Süddeutschen Zeitung" erschienen ist. Aber die 17-Jährige lebt. Ein Unbekannter soll sich als Vater des Mädchens ausgegeben und die Anzeige in seinem Namen geschaltet haben, berichtete die Zeitung. Jetzt ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Mann.

Das Strafgesetzbuch sehe eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft wegen Nachstellung vor, sagte ein Sprecher der Behörde. Der unbekannte Stalker soll die Jugendliche schon seit mehreren Monaten mit SMS und Anrufen belästigt haben.

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete einen Tag nach dem Erscheinen der Anzeige, dass es sich um einen Betrüger handelte und stellte richtig: "Steffi lebt." Die Anzeigenabteilung gab an, dass der mutmaßliche Täter "offensichtlich mit hoher krimineller Energie vorgegangen" sei. Er habe sich mit einer Email-Adresse gemeldet, die den Namen des Vaters trug. Zudem habe er die korrekte Anschrift der Familie angegeben sowie Telefonnummer und Bankverbindung hinterlassen.

Auf eine Nachfrage der Anzeigenabteilung habe er sofort per Mail mit dem Anliegen geantwortet, ihn nicht weiter zu belästigen, da er um seine Tochter trauere. Nach dem die Anzeige erschienen war, hatte sich der Vater des Mädchens bei der "Süddeutschen Zeitung" gemeldet.

Einen derartigen Fall habe er noch nie erlebt, betonte der Münchner Staatsanwalt. Die Behörde versuche, dem Stalker durch die Auswertung von SMS und E-Mails auf die Schliche zu kommen. Dies gestalte sich allerdings schwierig: "Wir kommen nicht so an die Daten heran, wie wir es uns wünschen", sagte der Jurist. Nach der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung löschten die Provider die Daten teilweise schon nach wenigen Tagen. Die Neuregelung wurde erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt hatte.

fhu/dpa

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  • Montag, 20.08.2012 – 15:58 Uhr
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