Attacke auf Antifa-Aktivisten: Freiburger Gericht spricht Neonazi frei

Er raste mit seinem Auto auf vermummte Antifa-Aktivisten zu und verletzte einen von ihnen schwer: Vor dem Landgericht Freiburg ist ein 29-jähriger Neonazi vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, so die Richterin.

Freiburg - Der Zwischenfall ereignete sich am Abend des 1. Oktober 2011: Der vorbestrafte Neonazi Florian S. wartete in seinem Mitsubishi Colt auf einem Parkplatz in der baden-württembergischen Gemeinde Riegel, er wollte Gesinnungsgenossen zu einer geheimen Party lotsen. Plötzlich liefen vermummte Linke auf ihn zu, einer von ihnen hatte zumindest eine Sprühdose Reizgas dabei.

S. gab Gas - und raste genau auf die Gruppe zu. Zwei Aktivisten konnten ausweichen, ein 21-Jähriger sprang offenbar noch auf die Motorhaube, wurde über das Autodach geschleudert, landete auf dem Asphalt. Er erlitt eine Hirnblutung und lag tagelang im Krankenhaus. Monatelang litt er unter Sprachstörungen.

Florian S. wurde wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagt - und nun vor dem Landgericht Freiburg freigesprochen. Eine Straftat sei dem 29-Jährigen nicht zweifelsfrei nachzuweisen, sagte Richterin Eva Kleine-Cosack.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung wegen Notwehr auf Freispruch plädiert. Nach Ansicht des Gerichts hat der Angeklagte den Tod eines Menschen nicht billigend in Kauf genommen. Er habe sich zudem in einer Notwehrsituation befunden, deshalb sei auch der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nicht zu bestrafen.

"Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind"

S. hatte auf dem Parkplatz gezielt auf die Gruppe zugehalten. Zwar hätte er auch einfach davonfahren können, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Doch sei nicht auszuschließen, dass er durch den drohenden Angriff panisch und verwirrt war. Dagegen sprächen zwar frühere Äußerungen des Angeklagten - auf Facebook soll er wenige Tage zuvor geschrieben haben, er warte nur darauf, "dass mal einer angreift" (und meinte damit offenbar die Antifa). Doch ein Zweifel bleibe, auch weil ihn Polizisten kurz nach dem Angriff als "panisch" erlebten. Und so gilt: "In dubio pro reo".

"Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind", sagte die Richterin. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" habe aber auch für Neonazis zu gelten. Die Nebenklage kündigte noch im Gerichtssaal Revision an.

S. ist in der Region ein bekannter Rechtsextremer, er war Mitglied der Kameradschaft "Südsturm Baden", 2011 kandidierte er bei der Landtagswahl für die NPD. Inzwischen will er sich aus der Szene losgesagt haben, woran die Gegenseite aber Zweifel hat.

Der Prozess hatte auch politische Folgen: Die Rechtsanwältin Tina Gröbmayer arbeitet im Team des Pflichtverteidigers. Bis vor kurzem war sie noch Sprecherin der Grünen Alternative Freiburg (GAF). Ihre Kollegen der Wählervereinigung wollten nicht akzeptieren, dass jemand, der politisch links steht, einen Rechtsextremen verteidigt. Sie haben sich überworfen, Gröbmayer ist inzwischen aus der GAF ausgetreten.

hut/dapd

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks teilen

  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 155 Beiträge
Alle Kommentare öffnen
    Seite 1    
1. Unsere Gerichte zeigen die falsche Richtung
!!# 12.07.2012
Zitat von sysopEr raste mit seinem Auto auf vermummte Antifa-Aktivisten zu und verletzte einen von ihnen schwer: Vor dem Landgericht Freiburg ist ein 29-jähriger Neonazi vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, so die Richterin. Freiburg: Neonazi nach Parkplatz-Attacke freigesprochen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,843986,00.html)
Nach so einem Urteil braucht man sich nicht zu wundern, dass bestimmte Ermittlungsbehörden belastendes Material gegen die NSU-Verbrecher ignoriert oder sogar entsorgt hatten.
2. Das Kapital und seine Nazis
Xircusmaximus 12.07.2012
Zitat von sysopEr raste mit seinem Auto auf vermummte Antifa-Aktivisten zu und verletzte einen von ihnen schwer: Vor dem Landgericht Freiburg ist ein 29-jähriger Neonazi vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, so die Richterin. Freiburg: Neonazi nach Parkplatz-Attacke freigesprochen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,843986,00.html)
. in den kommenden Katastrophen der kapitalistischen Ordnung, braucht es wie in den Zwanzigern die SA, auch heute wieder allerlei Lumpenproletariat, die die Drecksarbeit für Ihre Herrn erledigen. Der Frau Richterin muss man insofern zubilligen die Zeichen der Zeit erkannt zu haben und sicher steht Ihr eine große Zukunft bevor.
3.
c.PAF 12.07.2012
Zitat von sysopEr raste mit seinem Auto auf vermummte Antifa-Aktivisten zu und verletzte einen von ihnen schwer: Vor dem Landgericht Freiburg ist ein 29-jähriger Neonazi vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, so die Richterin. Freiburg: Neonazi nach Parkplatz-Attacke freigesprochen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,843986,00.html)
Ein gutes Urteil, eröffnet es doch auch uns Normalbürgern ungeahnte Möglichkeiten. Also immer schön draufhalten... *kopfschüttel*
4.
Hagenruck 12.07.2012
Dieses Urteil findet wohl kaum jemand befriedigend. Ich behaupte mal das Bauchgefühl aller, die den Tatvorgang kennen, ist wohl, dass dies eher ein gezielter Angriff war. Entweder war es kühl berechnend oder auch weil ihm ne Sicherung durchgebrannt ist. Doch manchmal muss man in einem Rechtsstaat jemanden aus Mangel an Beweisen freisprechen auch wenn man kaum glauben kann, dass er diese schreckliche Tat nicht mit Absicht begangen hat. Ich bin jedenfalls froh, dass es "in dubio pro reo" gibt und nehme deswegen Zähneknirschend in kauf, dass manchmal auch die schlimmsten Verbrecher wieder auf freien Fuß kommen. Ein Rechtssystem ohne diesen Grundsatz wäre desaströs.
5. Zum Glück!
raptis 12.07.2012
Zitat von sysop..."Justicia ist nicht auf dem rechten Auge blind" ... Freiburg: Neonazi nach Parkplatz-Attacke freigesprochen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,843986,00.html)
ich gege davon aus, dass die gleiche Richterin einen Türken, der einen Nazi mit einem Messer niedergestochen hätte, ebenfalls freisprechen würde, weil er dann in Notwehr gehandelt hätte. Oder ist die Justicia doch etwas Blind?
Alle Kommentare öffnen
    Seite 1    
Diskussion geschlossen - lesen Sie die Beiträge! zum Forum...
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
Twitter | RSS
alles aus der Rubrik Justiz
RSS
alles zum Thema Rechtsextremismus
RSS

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Donnerstag, 12.07.2012 – 14:47 Uhr
  • Drucken Versenden
  • Nutzungsrechte Feedback
  • Kommentieren | 155 Kommentare