Von Gisela Friedrichsen, Landshut
Es ist der akribischen Arbeit der Verteidigung zu danken, dass die Entstehungsgeschichten der zum Teil höchst abstrusen Aussagen der Angeklagten in der Landshuter Hauptverhandlung nachvollzogen werden konnten. Dem Vorsitzenden Theo Ziegler gebührt Respekt, dass er dies zuließ. Das ist nicht selbstverständlich, schon gar nicht in einem solchen Fall, in dem es um die Ehre der bayerischen Justiz geht.
In ähnlichen Fällen dieses Kalibers wird ein in Aussagepsychologie versierter Gutachter hinzugezogen, um zu analysieren, wie vor allem intellektuell einfach ausgestattete oder jugendliche Personen in Geständnisse hineingetrieben werden können, verbunden mit Drohungen und Versprechungen, deren Konsequenzen sie nicht mehr übersehen.
Auf die Idee, sich solchen Sachverstands zu bedienen, statt sich nur darüber zu erregen, wie viel "Mist" die Beschuldigten erzählten, kam man nicht. Unter welchen Umständen es zu falschen Geständnissen kommt und wie man dieser Gefahr vorbeugt, schienen die Ermittler, die in Landshut als Zeugen mehr oder minder bereitwillig aussagten, nicht zu wissen. Da ist wohl Fortbildungsbedarf angezeigt. Die These, dass man doch keine Straftat zugebe, die man nicht begangen habe, ist denn doch zu billig.
Wie kam es zu den Geständnissen?
Verteidigerin Rick machte in ihrem Schlussvortrag das Gericht darauf aufmerksam, dass ein Jahr nach dem Verschwinden des Bauern noch keinerlei Tatverdacht gegen die Angeklagten bestand. Erst als der Leiter der Ermittlungsgruppe, die den Fall klären sollte, Oberstaatsanwalt Christian Veh, auf die Idee kam, der Bauer müsse heimgekommen sein, alles andere sei völlig abwegig, gerieten die Angeklagten ins Visier der Kripo. Wenn Rupp heimkam, dann muss dort etwas passiert sein, so die nächste Überlegung. Nächster Schritt: die Angehörigen in die Zange nehmen.
Da wird dann einer Halbwüchsigen gesagt: "Du bist mit deinem Freund nicht verwandt. Es passiert dir also nichts, wenn du sagst, was er getan hat. Was hat er denn getan? Hat er auf den Papa eingeschlagen?" Und wenn sie dann Unsinniges aussagt, heißt es: "So kann das aber nicht gewesen sein!"
Auch von einem angeblichen Sturzgeschehen im Treppenhaus, von dem die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, sprachen die Angeklagten erst, nachdem die Kripobeamten ihnen entsprechende Fragen gestellt - und, laut Verteidigung, zwar falsche, dafür aber um so detailliertere - Vorhalte gemacht hatten. "Man hatte nichts", sagte Frau Rick, "also brauchte man Geständnisse!"
Der gravierendste Fehler bei der Suche nach der Wahrheit, so Verteidiger Klaus Wittmann, sei gewesen, "dass sie mit der Unwahrheit begann". Seiner Überzeugung nach sei dieses "ganze Horrorszenario" der Anklage - Inzest, Mord, Zerstückeln, Hundefraß - schon in den Köpfen der Ermittler gewesen, als sie sich Jahre nach des Bauern Verschwinden mit der Familie Rupp näher befassten.
"Sie haben ihr Leben zerstört!"
"Vielleicht kam der Bauer tatsächlich heim und ging wieder, als er von seiner Frau beschimpft wurde", sagte Wittmann. Dafür gebe es genau so viele Anhaltspunkte wie für das Heimkommen mit Treppensturz - nämlich überhaupt keinen.
Für die Verteidigung spiele es keine Rolle, ob Rupp vielleicht Selbstmord begangen hat oder nur unglücklicherweise in die Donau rollte. "Die Angeklagten haben nicht ihre Unschuld zu beweisen. Sondern Sie, Herr Staatsanwalt, müssen ihnen die Schuld nachweisen! Sie haben die Leute schon einmal hinter Gitter gebracht. Sie haben ihr Leben zerstört! Ich hatte eigentlich gehofft, dass man einmal zur Einsicht kommt und Fehler zugibt. Mit Ihrem Strafantrag haben Sie Ihrer Institution jedenfalls keinen Gefallen getan."
Die Verteidigung beantragte für alle Angeklagten Freispruch und die volle Entschädigung für zum Teil mehr als 2000 Tage Haft.
Das Gericht wird sein Urteil am Freitag verkünden.
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