Getötetes Mädchen: Prozess im Fall Anna wird neu aufgerollt
Die neunjährige Anna wurde monatelang misshandelt, ehe sie in der Badewanne starb. Der Prozess um ihren Tod beginnt nun von Neuem - weil die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die Pflegeeltern nachträglich verschärfen wollte.
Bonn - Am Abend des 22. Juli 2010 lag die neunjährige Anna regungslos in der Wanne. Der vom Pflegevater alarmierte Rettungsdienst brachte das Kind in ein Krankenhaus, wo es starb. Der Körper des Mädchens war voller blauer Flecke. Ein Fall von Kindesmisshandlung, sagt die Staatsanwaltschaft. Das Kind sei von den Pflegeeltern in mindestens 55 Fällen gequält und roh misshandelt worden. Die letzte Misshandlung habe den Tod verursacht.
Der Prozess gegen die Pflegeeltern muss nun neu aufgerollt werden. Das Bonner Landgericht gab am Montag dem Antrag der Verteidigung der Pflegemutter statt, das Verfahren auszusetzen. Grund für den Antrag war, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die Pflegeeltern nachträglich verschärfen wollte.
Die Pflegeeltern waren zunächst wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden. Dann sagte ein Rechtsmediziner aus, dass Anna mindestens drei Minuten in einer Badewanne unter Wasser gedrückt worden sei. Daraufhin wollte die Staatsanwaltschaft erreichen, dass die Pflegemutter wegen Mordes und Totschlags in besonders schwerem Fall verurteilt werden kann. Dies lehnte das Gericht ab. Die gesetzlichen Mordmerkmale seien nicht erfüllt, vielmehr habe die Pflegemutter nach derzeitigem Erkenntnisstand in einer Überforderungssituation gehandelt. Allerdings ließ die Kammer eine Verschärfung der Anklage auf Totschlag zu. Daraufhin beantragte die Verteidigung, das Verfahren neu aufzurollen. Anna lebte seit zwei Jahren bei dem Paar.
Keine "unfalltypischen" Verletzungen
Am Abend vor dem tödlichen Bad war Anna vom Balkon der Erdgeschosswohnung gesprungen und hatte sich darunter verkrochen. Sie wollte dem Baderitual entgehen, bei dem sie schon mehrfach untergetaucht worden war.
In ihrem Antrag hatte die Verteidigung erklärt, dass die 52-jährige Pflegemutter bestreite, sie habe das bewusstlose Kind mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt. In einer neuen Hauptverhandlung will die Verteidigung den Beweis erbringen, dass die Pflegemutter "keine Tötungsabsicht" hatte.
Die 52-Jährige, die seit Prozessbeginn Ende Januar zu den Vorwürfen schweigt, hatte gegenüber einem psychiatrischen Gutachter den Tod der Pflegetochter in der Badewanne als Unfall geschildert. Eine Notärztin und der rechtsmedizinische Gutachter gaben in dem Prozess jedoch an, keine "unfalltypischen" Verletzungen des Mädchens entdeckt zu haben.
Der 51-jährige Pflegevater hatte zu Prozessbeginn viele der den Pflegeeltern vorgeworfenen Taten gestanden und das Untertauchen des Mädchens in der Badewanne seiner Ehefrau zur Last gelegt. Ermittlungen laufen auch gegen das Jugendamt Königswinter.
Auftakt des neuen Prozesses soll der 2. Mai sein. Insgesamt sind nach Angaben des Gerichts 13 Verhandlungstage geplant. Das Urteil ist für den 20. Juni vorgesehen.
wit/dpa/AFP/dapd
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