Von Jörg Diehl
Hannover/Kiel - Martialischer kann der Rechtsstaat nicht auftreten. Es war im Mai 2012, an einem Donnerstagmorgen gegen 5 Uhr, als die Eliteeinheit GSG 9 die Villa des mächtigen Hells-Angels-Anführers Frank Hanebuth stürmte. Die Beamten seilten sich aus einem Hubschrauber vom Typ "Super Puma" ab, erschossen einen Hund und durchsuchten das Anwesen bei Hannover. Sie nahmen an, der Rocker habe einen Mord in Auftrag gegeben.
Fast ein Jahr später hat die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren gegen Hanebuth allerdings ziemlich sang- und klanglos einstellen müssen. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht feststellen lassen, hieß es. Am Mittwoch informierte der zuständige Staatsanwalt den Hells Angel darüber, am Freitag teilte dessen Anwalt Götz von Fromberg den Vorgang der Presse mit.
In der Verlautbarung aus der Kanzlei heißt es: "Herr Hanebuth ist damit vollständig rehabilitiert!" Das Verfahren habe ihm und seiner Familie "gesellschaftlich und wirtschaftlich sehr geschadet". Auch sei sein Kind bei dem Einsatz der GSG 9 traumatisiert worden. Ohnehin hätten die Ermittlungen lediglich gezeigt, dass die Behörden sich "von einem schwerkriminellen Kronzeugen am Nasenring durch die Manege" hätten führen lassen. Ein Behördensprecher bestätigte die Einstellung des Verfahrens auf Anfrage.
Zweifel an der Aussage des Kronzeugen
SPIEGEL ONLINE hatte bereits im Oktober 2012 über die Zweifel an der Aussage des Ex-Rockers Steffen R. berichtet, auf dessen Angaben die Ermittlungen im Wesentlichen gründeten. Der gelernte Koch und ehemalige Unterstützer der Kieler Hells Angels, selbst mit schweren strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, erzählte den Behörden damals, Hanebuth habe den seit Jahren vermissten Türsteher Tekin B. umbringen lassen. Eine großangelegte Suchaktion, in deren Verlauf eine ganze Lagerhalle auseinandergenommen worden war, verlief indes ergebnislos.
Dabei gab es zu diesem Zeitpunkt längst Dokumente, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen hätten hervorrufen müssen. So hatte das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt am 1. September 2003 in einem vertraulichen Rundschreiben alle Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt und den Bundesgrenzschutz ausdrücklich "vor einer Zusammenarbeit" mit Steffen R. gewarnt: Er "hat sich mehrfach als unzuverlässig erwiesen", schrieb ein Erster Kriminalhauptkommissar, "und sich Dritten offenbart. Es wurde festgestellt, dass er sich Informationen über die Vorgehensweisen der Polizei beschaffen wollte, um selber gefahrlos Straftaten begehen zu können."
Später versuchte Steffen R. dann, mit seiner Phantasie auch noch das Interesse anderer Behörden zu wecken. Beim Bundeskriminalamt (BKA) etwa wollte der Kriminelle die noch unglaublichere Geschichte an den Mann bringen, dass die Kieler Hells Angels dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) etwa ein Dutzend Schusswaffen verkauft hätten, unter anderem ein Sturmgewehr vom Typ AK 47. Sein Kumpel Adrian M. von der Legion 81 habe Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe aus diesem Grund 2009 am Timmendorfer Strand beherbergt, berichtete R.
"Sachverhalte frei erfunden"
Zudem wusste der Informant angeblich von einer Unterstützungsparty für den NSU, ausgerichtet 2002 in der ehemaligen Trommelfabrik in Weißenfels unter anderem vom Thüringer LKA und dem dortigen Verfassungsschutz. Zschäpe habe vor laufenden Kameras der Behörden wüste Hetzreden geschwungen: "Der bewaffnete Kampf gegen den Staat und die Ausländer muss weitergehen."
Das BKA prüfte die Behauptungen und stellte im Juli 2012 eindeutig fest, dass R. "die Sachverhalte frei erfunden hat beziehungsweise reale Begebenheiten mit erfundenen Details vermengt hat, um sie interessanter zu gestalten". So heißt es in dem Vermerk, der auch nach Kiel versandt wurde. Es könne Steffen R. dabei um finanzielle Vorteile gegangen sein, mutmaßte der Kriminalbeamte, oder um die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm des BKA.
Letztlich kam Steffen R. dann wegen seines vermeintlichen Wissens über kriminelle Rocker im Zeugenschutzprogramm des Kieler Landeskriminalamts unter - und strafrechtlich zudem ziemlich glimpflich davon. Wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und schweren Menschenhandels verurteilte ihn das Landgericht Kiel gerade einmal zu gut vier Jahren Haft.
In der Villa von Frank Hanebuth entdeckten die Ermittler übrigens doch noch einen gefährlichen Gegenstand. Im Kinderzimmer, so schreibt jedenfalls Anwalt von Fromberg, sei eine Zwille gefunden worden. Sie gehörte dem Sohn des Rockerkönigs, und der ist elf Jahre alt.
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