Heimliche Aufnahmen: Zahnarzt muss Mitarbeiterinnen 50.000 Euro zahlen

Zahnarzt vor dem Arbeitsgericht Gera: 50.000 Euro Entschädigung Zur Großansicht
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Zahnarzt vor dem Arbeitsgericht Gera: 50.000 Euro Entschädigung

Kamera in der Umkleide, Kamera vor der Dusche - ein Zahnarzt hat in Thüringen jahrelang seine Mitarbeiterinnen heimlich beobachtet. Nun muss der Chef die Frauen entschädigen - und sich möglicherweise auch in einem Strafverfahren verantworten.

Gera - Ein Zahnarzt hat in Thüringen seine Helferinnen beim Umkleiden heimlich beobachtet und über die Jahre rund 7000 Filmchen aufgezeichnet. Vier Frauen muss er nun insgesamt etwa 50.000 Euro Entschädigung zahlen. Darauf einigten sich die Betroffenen und der Arzt vor dem Arbeitsgericht Gera.

Vor fast einem Jahr waren die Frauen dem Geheimnis ihres Chefs auf die Schliche gekommen. Per Zufall, so schilderte es ihr Anwalt Stephan Brandner vor Gericht, fanden sie den Schlüssel zum sonst stets "hermetisch abgeriegelten" Büro. Dort flimmerten Live-Bilder aus ihrem Umkleideraum über den Bildschirm. Es zeigte sich, dass es schon mindestens seit Dezember 2007 Aufnahmen gab.

Richterin Birgit Seehafer sprach von einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung: "Eine Videoüberwachung in der Umkleide ist durch nichts, aber auch gar nichts gerechtfertigt." Sie betonte, dass eine der Betroffenen damals noch in der Ausbildung war und dadurch ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis bestanden habe. Der Arzt praktiziert derzeit weiter.

Den Schilderungen von Rechtsanwalt Brandner zufolge hat es auch Strafaktionen gegeben, bei denen der Zahnarzt die Mitarbeiterinnen voll bekleidet in die Dusche gesetzt hatte - offenbar, um ihnen hinterher beim Umziehen zuzusehen. Zudem sei es vorgekommen, dass der Arzt mit einem Bekannten in seinem Büro verschwunden sei. Brandners Vermutung: Dort hätten sie sich an den Bildern der nackten oder nur spärlich bekleideten Frauen ergötzt.

Der Zahnarzt selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Sein Anwalt Alexander Streibhardt räumte ein, die Videoüberwachung sei ohne das Einverständnis der Betroffenen nicht legitim gewesen. Allerdings versuchte er, die Schwere der Vorwürfe mit dem Hinweis etwas zu entkräften, dass es generell im Miteinander in der Praxis "an notwendiger Distanz und Achtung untereinander" gefehlt habe.

Laut Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen an. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Vom Ausgang des Strafverfahrens will auch die Landeszahnärztekammer berufsrechtliche Schritte gegen den Mann abhängig machen.

bim/dpa

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