Bern - Er ist der zurzeit wahrscheinlich gefragteste Häftling im Zürcher Auslieferungsknast: Starregisseur Roman Polanski hat am Montag viel Besuch im Gefängnis bekommen. Seine Frau, die französische Schauspielerin Emmanuelle Seigner, tröstete ihn und zeigte sich nach eigenen Angaben "schockiert, aber kampfeslustig".
Wie Schweizer Zeitungen am Dienstag berichteten, wurde der prominente Gefangene gegen Abend auch vom französischen Konsul in der Schweiz, Jean-Luc Fauré-Tournaire, sowie dem polnischen Botschafter Jaroslaw Starzyk besucht. Beide Länder wollen sich für seine Freilassung einsetzen. Polanski war am Samstag wegen eines über 30 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes in Zürich verhaftet worden.
Unterdessen berichtete die Boulevardzeitung "Blick" am Dienstag detailliert, dass sich Polanski seit Jahren offen und unbehelligt im Prominentenurlaubsort Gstaad im Berner Oberland aufgehalten habe. Er besitze dort ein Ferienhaus, ein "Chalet".
Zuletzt sei er dort im August gewesen. "Er zeigt sich in der Region gerne und oft. Seit Jahrzehnten. Man sah ihn überall. Warum man ihn jetzt gerade verhaften musste, ist schon überraschend", wird Tourismusdirektor Roger Seifritz zitiert. Nach Angaben der dortigen Polizeibehörden war von einem Haftbefehl nichts bekannt.
"Dumm gelaufen"
Die Schweiz war in die Kritik geraten, weil sie Polanski gerade jetzt anlässlich einer Auszeichnung beim Filmfestival in Zürich festgenommen hatte. Die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) stellt unter der Überschrift "Dumm gelaufen" am Dienstag fest, dass die Verhaftung Polanskis "kein Meisterstück der Diplomatie" gewesen sei.
"Die Politik will rechtlich einwandfrei handeln - und produziert eine politische Peinlichkeit", schreibt das Blatt. Sollte Polanski seitens der Schweizer Behörden in den vergangenen Jahren vermittelt worden sein, er sei hier willkommen, dann sei seine plötzliche Verhaftung zumindest problematisch, so die Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die nach eigenen Angaben dem bisher erst provisorischen noch das definitive Auslieferungsgesuch folgen lassen will, hat dafür noch 60 Tage Zeit.
Polanskis Anwalt Lorenz Erni aus Zürich will aber schon jetzt die Freilassung seines Mandanten beantragen, wie Polanskis Pariser Verteidiger Hervé Temime am Montag mitgeteilt hatte. Dafür haben die Anwälte insgesamt zehn Tage Zeit. Bei einer Absage können sie das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, anrufen. Dasselbe Procedere wiederholt sich nach Eintreffen des endgültigen Auslieferungsersuchens.
jdl/dpa
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