Holocaust-Leugner: Richard Williamson erneut zu Geldstrafe verurteilt

Vor mehr als vier Jahren gab Richard Williamson ein TV-Interview, in dem er den Holocaust leugnete. Dafür wurde der frühere Piusbrüder-Bischof in Regensburg zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Es war wohl nicht die letzte Runde in dem Justiz-Marathon.

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ddp

Holocaust-Leugner Richard Williamson (2007): Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Regensburg - Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Es begründete die relativ geringe Geldstrafe damit, dass Williamson nach Ansicht des Gerichts derzeit über kein Einkommen verfüge. Der frühere Bischof der Piusbruderschaft hatte 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für einen schwedischen Fernsehsender die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten.

"Es waren keine spontanen Äußerungen", begründete das Gericht sein Urteil. Williamson habe vor der Kamera wohlüberlegt auf die Fragen geantwortet. "Er hat minutenlang vor einer eingeschalteten Fernsehkamera geredet." Williamson sei sich bewusst gewesen, dass die Passagen gesendet werden konnten. Die Berichterstattung über den Fall sei groß gewesen, auch habe es Strafanzeigen aus der Bevölkerung gegeben. "Dieses Interview hat den Frieden in Deutschland gestört."

Williamsons Anwälte hatten bereits im Vorfeld des aktuellen Prozesses angekündigt, im Falle einer Bestrafung weitere Instanzen einzuschalten. Williamson erschien zu der Verhandlung nicht. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 65 Euro, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Es war nicht der erste Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson für seine Äußerungen juristisch zu belangen. Das Amtsgericht Regensburg hatte Williamson deswegen 2009 per Strafbefehl zur Zahlung von 10.000 Euro Strafe aufgefordert. Der Bischof lehnte ab, es kam zum ersten Prozess. Darin bestätigte das Amtsgericht 2010 die Geldstrafe, 2011 wurde diese in zweiter Instanz vom Landgericht auf 6500 Euro gesenkt.

Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte diese Entscheidung jedoch wegen Verfahrensmängeln. Da Williamson anschließend einen neuen Strafbefehl nicht akzeptierte, folgte eine weitere Runde vor Gericht.

Williamsons Verteidiger bezeichneten den Strafbefehl als rechtswidrig. Der 72-Jährige könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn seine Aussagen in Deutschland zugänglich gewesen waren. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimat Großbritannien seien Äußerungen zum Holocaust ein Straftatbestand, sagten die Anwälte. Zudem seien die Sätze in dem 2008 geführten Interview, bei dem es um kirchliche Themen ging, durch eine "Fangfrage" der schwedischen Journalisten entstanden und 2009 isoliert vom restlichen Teil veröffentlicht worden. "Die Äußerungen gehörten nicht zum Interview."

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Williamson habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass seine Aussagen auch in Deutschland zugänglich waren. So könne man beispielsweise Sendungen des schwedischen Senders via Internet abrufen.

Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil die katholische Kirche fast zeitgleich zur Veröffentlichung der Interviewaussagen die Exkommunikation von Williamson und weiteren Bischöfen der Piusbruderschaft aufgehoben hatte. Inzwischen ist Williamson von den Piusbrüdern suspendiert worden. Nach Angaben seiner Anwälte lebt er in London.

wit/dpa/dapd

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  • Mittwoch, 16.01.2013 – 18:17 Uhr
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Der Papst und die Piusbruderschaft
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bezeichnet eine Strömung in der katholischen Kirche, die sich Mitte des 19. Jahrhunderts bis Mitte des 20. Jahrhunderts gegen die politischen und gesellschaftlichen Reformen der modernen Welt richtete. Mehr bei Wikipedia...





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