Holocaust-Leugner Williamson: Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl wegen Volksverhetzung

Ein Formfehler machte eine Neuauflage des Verfahrens gegen Bischof Richard Williamson notwendig - nun hat die Staatsanwaltschaft Regensburg erneut Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt. Der Prozess gegen den Holocaust-Leugner könnte wieder durch die Instanzen gehen.

Bischof Richard Williamson (2007): Fall des Holocaust-Leugners könnte in neue Runde gehenZur Großansicht
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Bischof Richard Williamson (2007): Fall des Holocaust-Leugners könnte in neue Runde gehen

Regensburg - Der Fall des Holocaust-Leugners Richard Williamson könnte in eine neue Runde gehen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen den Bischof der ultrakatholischen Piusbruderschaft erneut einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt. Das Amtsgericht müsse nun darüber entscheiden, sagte ein Behördensprecher. Bislang haben sich drei Gerichte - vom Amtsgericht bis zum Oberlandesgericht (OLG) - mit dem Fall beschäftigt, und ein Ende ist nicht in Sicht.

Bei Verfahren um Meinungsäußerungen sei es nicht unüblich, dass alle Instanzen durchlaufen werden, sagte der Anwalt des Bischofs, Edgar Weiler. "Sollte der Antrag erlassen werden, würden wir Einspruch einlegen." Dann würde der Fall erneut beim Regensburger Amtsgericht verhandelt.

Der 71-jährige Bischof der erzkatholischen Piusbruderschaft hatte im Oktober 2008 im Priesterseminar der Vereinigung bei Regensburg einem schwedischen Fernsehteam ein Interview gegeben. Darin bestritt er die Existenz von Gaskammern und die millionenfache Tötung von Juden durch die Nazis. Das in Schweden ausgestrahlte Interview war auch im Internet veröffentlicht worden.

Das Amtsgericht in Regensburg hatte Williamson wegen seiner Äußerungen 2009 per Strafbefehl zur Zahlung von 10.000 Euro Strafe aufgefordert. Der Bischof lehnte ab, es kam zum ersten Prozess. Darin bestätigte das Amtsgericht 2010 die Geldstrafe, 2011 wurde diese in zweiter Instanz vom Landgericht auf 6500 Euro gesenkt. Dagegen legte Williamson erneut Revision ein. Im Februar kassierte das OLG Nürnberg das Urteil wegen Verfahrensmängeln. Die Richter hatten kritisiert, dass die Verbreitungswege des Interviews nicht dargelegt worden waren.

Der Fall Williamson hatte die katholische Kirche in eine schwere Krise gestürzt. Denn genau zu der Zeit, als das Interview öffentlich wurde, hatte der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation Williamsons und dreier weiterer Bischöfe der Piusbruderschaft bekanntgegeben. Papst Benedikt XVI. erklärte, er habe von dem Interview nichts gewusst.

ulz/dpa

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  • Freitag, 20.07.2012 – 13:45 Uhr
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Der Papst und die Piusbruderschaft
Der Papst ist das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und des Staates Vatikanstadt . Als Völkerrechtssubjekt wird das Kirchenoberhaupt Heiliger Stuhl genannt. Zur Leitung und Verwaltung der Kirche sind dem Papst verschiedene kirchliche Behörden unterstellt, die zusammen die römische Kurie bilden.
Der Papst wird im Konklave , einer Versammlung von Kardinälen , auf Lebenszeit gewählt – als Stellvertreter Jesu Christi auf Erden.
Amtssitz des Papstes ist der Vatikan. Seit 1871 residiert er im Apostolischen Palast neben dem Petersdom .

Fundamentalismus in der katholischen Kirche
bezeichnet eine Strömung in der katholischen Kirche, die sich Mitte des 19. Jahrhunderts bis Mitte des 20. Jahrhunderts gegen die politischen und gesellschaftlichen Reformen der modernen Welt richtete. Mehr bei Wikipedia...





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