Zwickau - Gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe wurde auch wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelt. Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Zwickau. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden. Die zu erwartende Strafe falle im Verhältnis zu den Strafen für die terroristischen Taten "voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht", weil die sonstigen Vorwürfe - unter anderem die Mittäterschaft an zehn Morden - schwerer wiegen.
Der "Berliner Kurier" hatte darüber berichtet, dass die Ermittler auf einem Computer Zschäpes kinderpornografische Dateien gefunden hätten. Der strafrechtliche Begriff der "pornografischen Schriften" umfasst auch beispielsweise Bilddateien. Zu Details machte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft keine Angaben; die entsprechenden Akten seien bereits archiviert.
Zschäpe werden die Beteiligung an den Mord- und Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) sowie besonders schwere Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Raub vorgeworfen. Der Prozess gegen die mutmaßliche Terroristin und vier weitere Angeklagte soll am 17. April vor dem Münchner Oberlandesgericht beginnen. Verhandlungstage sind bis zum 16. Januar 2014 vorgesehen.
ulz/dpa
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