Stade - Der als "Maskenmann" bekannt gewordene mutmaßliche Kindsmörder Martin N. soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden.
Der Anklagevertreter forderte in seinem Plädoyer am Mittwoch zudem, bei dem Mann die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Bei seinen Taten seien die Voraussetzungen dafür "in einem außergewöhnlichen Maße übererfüllt". In dem Verfahren geht es um eine der aufsehenerregendsten Verbrechensserien der vergangenen Jahre in Deutschland. Martin N. soll über Jahre hinweg nachts in Schullandheime, Zeltlager sowie Wohnungen eingedrungen sein, um Jungen zu missbrauchen.
In drei Fällen soll er Opfer aus Furcht vor einer Entdeckung ermordet haben, entweder nachdem er sich an ihnen verging oder bevor es dazu kam. Die Martin N. vorgeworfenen Taten ereigneten sich zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland und Dänemark. Martin N., der bei vielen der Taten maskiert war und daher von den Medien als "Maskenmann" bezeichnet wird, hat die drei Tötungen und diverse Missbrauchsfälle gestanden.
nga/dpa/AFP
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