Köln - Der Volksmusik-Star muss die Kosten für eine abgesagte Tournee zusammen mit seinem Konzertveranstalter, dessen Mitgesellschafter Heino ist, selbst tragen. Eine Ausfallversicherung in Höhe von knapp dreieinhalb Millionen Euro muss die Gothaer Versicherung nicht auszahlen.
Die Begründung des Landgerichts Köln vom Montag lautet: Heino hat in einem Gesundheitsfragebogen vor dem Abschluss der Versicherung Vorerkrankungen verschwiegen. Er gab nicht an, dass er seit Jahren an einem Tinnitus - einem Ohrgeräusch - leidet und Schlaftabletten nimmt. "Beides hätte nach dem nicht misszuverstehenden Sinn der entsprechenden Fragen in der Gesundheitserklärung angegeben werden müssen", entschied das Gericht.
In der Beweisaufnahme warten unter anderem Heino und seine Ehefrau Hannelore sowie die Hausärztin des Sängers als Zeugen vernommen wurden.
Die für 2007 geplante Tournee musste abgesagt werden, weil Heino krank geworden war. Anschließend wollte der Konzertveranstalter, an dem Heino selbst beteiligt ist, die Versicherung in Anspruch nehmen.
Doch die Gothaer weigerte sich "wegen arglistiger Täuschung". Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
pad/dpa/AFP
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