Rostock - Ines und Sandro S. versuchten sechs Jahre lang vergeblich, ein Baby zu bekommen. Im März 2008 plante das Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern schließlich eine künstliche Befruchtung, ließ in einem Krankenhaus in Neubrandenburg Eizellen und Spermien einfrieren.
Vier Monate später verunglückte der 31-Jährige bei einem Motorradunfall tödlich - wenige Tage bevor die im Reagenzglas mit dem Samen befruchtete Eizelle wieder bei Ines S. eingesetzt hätte werden können.
Ihren Kinderwunsch will sich Ines S. trotzdem noch erfüllen. Die junge Witwe möchte die eingefrorenen Eizellen nach Polen bringen und sie sich in einem Krankenhaus in Stettin einpflanzen lassen. Doch das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg verweigert die Herausgabe.
Ines S. kämpft nun auf dem Rechtsweg um die Zellen - hartnäckig und möglicherweise bis in die höchste Instanz. Im Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht Rostock an diesem Montag eine Entscheidung auf Mai vertagt.
Das Landgericht Neubrandenburg hatte zuvor im August 2009 der Klinik Recht gegeben. Das Krankenhaus fürchtete, wegen Beihilfe zu einer strafbaren Handlung zur Rechenschaft gezogen zu werden. Denn in Deutschland ist laut Embryonenschutzgesetz die künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Toten verboten.
"Juristisches Neuland"
Die Causa Ines S. gilt als Präzedenzfall. "Das Verfahren ist auf jeden Fall juristisches Neuland, die Konstellation ziemlich ungewöhnlich", sagte Christian Frenzel, Sprecher des Oberlandesgerichts Rostock.
Von einer "Grundsatzfrage" sprach der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Rostock, Peter Winterstein. Möglicherweise könne sie das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Richter verwies auf die ethische Bedeutung des Falles.
Auch die Anwältin der 29-Jährigen, Silke Mettner, zieht den Gang nach Karlsruhe in Erwägung, falls die Kammer an dem bisherigen Verbot festhalte, die Eizellen wieder auftauen zu dürfen. "Meiner Mandantin geht es darum, das gemeinsame Kind von ihrem Ehemann zu bekommen. Grundsätzlich ist sie gewillt, weiterzugehen", sagte sie SPIEGEL ONLINE.
"Eine tragische Geschichte"
"Das Ganze ist eine tragische Geschichte. Man wünscht ja niemandem, dass er durch einen Schicksalsschlag mit solchen Fragen konfrontiert wird", so Christian Frenzel, Sprecher des Oberlandesgerichts Rostock. Mehrere Monate lang hatte das Gericht überlegt, ob die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts überhaupt zur inhaltlichen Prüfung angenommen werden sollte.
Die Neubrandenburger Richter hatten seinerzeit die Herausgabe der insgesamt neun befruchteten Eizellen abgelehnt. Zu Lebzeiten des Mannes sei die Befruchtung der Zellen nicht abgeschlossen gewesen. Der Vorgang habe zwar schon begonnen, sei aber mit dem Einfrieren unterbrochen worden. In den tiefgefrorenen Zellen habe noch keine Verschmelzung der Kerne stattgefunden. Das gelte aber als Definitionskriterium, um bereits von einem Embryo sprechen zu können, so die Begründung.
Silke Mettner, die Rechtsanwältin der Witwe entgegnete im Berufungsverfahren, dass der Befruchtungsprozess nach dem Auftauen ohne weitere medizinische Eingriffe weitergehen würde, daher könne laienhaft bereits jetzt von einer Befruchtung gesprochen werden.
Identitätsprobleme, weil Vater bei der Geburt bereits tot war
Auch widersprach die Juristin der Annahme, das Wohl des Kindes sei durch die künstliche Befruchtung gefährdet. Die Gegenseite hatte zu Bedenken gegeben, dass es für das Kind vor allem in der Pubertät zu Identitätsproblemen kommen könnte, wenn es erführe, dass sein Vater bei der Geburt bereits zwei Jahre lang tot war. Dies sei eine "abstrakte Gefährdung", die nicht zwangsläufig Auswirkungen haben müsse, so Anwältin Mettner.
Sie gab zu bedenken, dass auch während einer herkömmlichen Schwangerschaft Umstände auftreten könnten, die dem Kindeswohl entgegenstehen, etwa wenn eine Frau psychische Probleme vor der Geburt ihres Kindes bekomme. "In solchen Fällen würde auch keiner auf die Idee kommen, dass es besser wäre, wenn das Kind nicht geboren wird", argumentierte sie.
Die Vertreter der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Neubrandenburg kündigten an, nicht in Revision zu gehen, sollte das Oberlandesgericht zugunsten der Witwe entscheiden. In dem Fall würde der Klinik die rechtliche Verantwortung abgenommen. Inzwischen habe das Krankenhaus in seine Verträge einen Passus aufgenommen, wonach Eizellen beim Tod eines Partners vernichtet werden, sagte der Leiter der Frauenklinik, Roland Sudik, am Rande der Verhandlung.
Herztod in den Flitterwochen
Im Ausland gab es bereits einige Fälle, in denen Witwen dank künstlicher Befruchtung von ihren verstorbenen Ehemännern Kinder bekamen.
2001 trug eine Japanerin mit dem zuvor tiefgefrorenen Samen ihres gestorbenen Mannes ein Baby aus. Nach japanischen Medienangaben war der Vater zum Zeitpunkt der Geburt knapp zwei Jahre tot. Der Mann hatte sein Sperma in einer Privatklinik einfrieren lassen, weil er befürchtete, dass eine Krebstherapie seine Fruchtbarkeit senke.
Einer 31 Jahre alten britischen Witwe war 1997 nach langem rechtlichen Kampf erlaubt worden, die tiefgefrorenen Spermien ihres toten Ehemanns nach Belgien zu exportieren. Die Richter des Berufungsgerichts stellten jedoch fest, dass die Spermien ohne schriftliche Genehmigung des Mannes erst gar nicht hätten eingefroren werden dürfen. Der Mann war 1995 an Hirnhautentzündung gestorben.
Nach dem Herztod ihres Ehemanns während der Flitterwochen im Jahr 1999 ließ eine Spanierin dem Toten in Buenos Aires eine Samenprobe entnehmen. Nach Medienberichten setzte sich die 30-Jährige wenige Stunden nach dem Tod ihres Mannes mit dem spanischen Konsulat und einem argentinischen Richter in Verbindung, der die außergewöhnliche Operation genehmigte.
ada/dpa/ddp
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