KZ-Wärter: Demjanjuk-Hinterbliebene erstatten Strafanzeige wegen Totschlags
Die Witwe und der Sohn des verurteilten KZ-Wärters John Demjanjuk haben Strafanzeige gegen fünf deutsche Ärzte und eine Krankenschwester gestellt. Die Verabreichung eines Schmerzmittels sei eine "medizinische Hinrichtung auf Raten" gewesen, so die Hinterbliebenen des NS-Kriegsverbrechers.
Rosenheim - Rund drei Monate nach dem Tod des verteilten KZ-Wärters John Demjanjuk haben die Hinterbliebenen Strafanzeige wegen Totschlags gestellt. Die Witwe und der Sohn des NS-Wachmanns werfen fünf Ärzten und einer Krankenschwester vor, den 91-Jährigen mit der Verabreichung des Schmerzmittels Novalgin eine "medizinische Hinrichtung auf Raten" verursacht zu haben, heißt es in der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Rosenheim.
Demjanjuks Witwe und Sohn verweisen darauf, dass das Schmerzmittel wegen Demjanjuks Alter und eines bestimmten Knochenmarkleidens nicht hätte eingesetzt werden dürfen. "Wir glauben, dass dies zu seinem Tod geführt hat und dass mögliche unnatürliche Todesursachen untersucht werden müssen", erklärte Demjanjuks Sohn zu der Strafanzeige.
Demjanjuks Leiche war kurz nach dem Tod obduziert worden. Dabei habe es keine Anhaltspunkte für ein Verbrechen oder auf die Einwirkung eines Dritten gegeben, hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein im März mitgeteilt. Die genaue Todesursache hatte sich demnach durch die Obduktion allerdings nicht erkennen lassen.
Der gebürtige Ukrainer Demjanjuk war im Mai vergangenen Jahres in einem weltweit beachteten Prozess wegen Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Es war das erste Mal, dass ein sogenannter Trawniki - ein von den Nazis als KZ-Wärter zwangsverpflichteter Osteuropäer - verurteilt worden war.
Das Gericht hatte Demjanjuk, der zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, nach der Verurteilung überraschend freigelassen. Der 2009 aus den USA nach Deutschland überstellte Demjanjuk lebte seit seiner Freilassung in dem Pflegeheim nahe Rosenheim, wo er am 17. März starb.
Das Landgericht München hatte Demjanjuk, der den Prozess im Liegen von einem Krankenbett aus verfolgte, im Mai 2011 wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Revision ein.
lei/AFP/AP/dapd
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- Mittwoch, 13.06.2012 – 20:46 Uhr
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Die erste Zone umfasste das Vorlager mit der Eisenbahnrampe und den Unterkunftsbaracken für das deutsche und ukrainische Personal sowie das Lager I mit Unterkünften für die jüdischen Häftlinge und mehrere Werkstätten.
Das Lager II diente als Aufnahmebereich für die eintreffenden Juden. Hier mussten sie ihren Besitz und ihre Kleider abgeben. Im Lager III wurden die Juden getötet, in Massengräbern verscharrt und dann von jüdischen Sonderkommandos ab Sommer 1943 auf Scheiterhaufen verbrannt. An den Gaskammern prangten Blumen, ein Davidstern und die Inschrift „Badehaus“.
Die Lager II und III waren über einen schmalen, von Stacheldrahtzaun gesäumten Weg („Schlauch“) verbunden. Über diesen trieben die Trawnikis täglich mehrere hundert nackte Menschen in die Gaskammern. Im Motorraum sorgte ein 200-PS-Motor für die kohlenmonoxydhaltigen Abgase, die durch ein Leitungssystem in die Kammern strömten. Anfangs waren drei Gaskammern in Betrieb, ab September 1942 sechs.
Unter diesem Vorwand wurden die Juden gruppenweise in die mit kohlenmonoxydhaltigen Abgasen eines Dieselmotors betriebenen, jedoch als Duschen getarnten Gaskammern getrieben. Der Todeskampf der Opfer dauerte bis zu einer halben Stunde.
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