Bluttat in Hannover: Tatwaffe vom Maschsee-Mord gefunden

Der Angeklagte im Prozess um den Maschsee-Mord: Niedrige Beweggründe? Zur Großansicht
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Der Angeklagte im Prozess um den Maschsee-Mord: Niedrige Beweggründe?

Die Machete lag unter einem Gebüsch: Knapp ein Jahr, nachdem eine zerstückelte Frauenleiche im niedersächsischen Maschsee entdeckt wurde, ist nun die Tatwaffe gefunden worden. Der mutmaßliche Täter steht bereits vor Gericht.

Hannover - Warum eine 44-jährige Prostituierte vor einem Jahr in Hannover umgebracht und anschließend zerstückelt wurde, ist noch nicht geklärt - aber zumindest ein weiteres Detail der Tat ist jetzt bekannt: Der mutmaßliche Mörder hat eine Machete eingesetzt. Der Vorsitzende Richter im Prozess um den Mord sagte am Montag, die Tatwaffe sei unter einem Gebüsch in der Südstadt gefunden worden.

Hinweise der Freundin des mutmaßlichen Täters hätten demnach zum Fund der Waffe geführt. Eine DNA-Untersuchung der Machete auf Tatspuren sollte noch im Laufe des Tages abgeschlossen werden. Der Angeklagte selbst schweigt bislang vor Gericht zu den Vorwürfen. Der 25-Jährige soll das Opfer in seiner Wohnung erstochen und dann die zerstückelte Leiche in den Maschsee geworfen haben. Bei der Polizei hatte der Mann die Tat abgestritten, er soll aber später mit einem Mitgefangenen darüber gesprochen haben.

Die Freundin sagte vor dem Landgericht Hannover, der Angeklagte habe sie dazu gezwungen, bei der Beseitigung der Toten zu helfen. Zur Tatzeit habe sie von dem Mann getrennt gelebt und sich nicht mehr in Hannover befunden. Durch die Befragung eines weiteren Zeugen versuchte das Gericht, diese Darstellung zu überprüfen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft tötete der Angeklagte die Prostituierte aus Mordlust, niedrigen Beweggründen und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Er ist wegen Körperverletzung und Drogen-Delikten vorbestraft.

Ein Gutachter empfahl die Unterbringung in der Psychiatrie. Weil das Opfer, eine Zufallsbekanntschaft, sich über die rechtsradikalen Ansichten des Angeklagten lustig gemacht habe, habe der Drogensüchtige seiner aufgestauten Wut freien Lauf gelassen, sagte der Facharzt für Psychiatrie, Andreas Tänzer. Seine Schuldfähigkeit sei erheblich eingeschränkt gewesen.

Laut Einschätzung des Sachverständigen leidet der Angeklagte unter einer schweren Persönlichkeitsstörung. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko, so der Experte vor dem Landgericht Hannover. Der Angeklagte sei von Gewalt- und Tötungsfantasien besessen gewesen, die plötzlich zum Ausbruch gekommen seien. Er schätze den 25-Jährigen als nur schwer therapierbar ein.

vks/ala/dpa

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1. niedrig?
phboerker gestern, 13:56 Uhr
Es heißt "niedere Beweggründe", nicht "niedrige"...
2. Schon richtig so.
Lks gestern, 20:48 Uhr
Zitat von phboerkerEs heißt "niedere Beweggründe", nicht "niedrige"...
Dies ist so gar nicht ganz richtig. Mordlust und zur Befriedigung des sexuellen Geschlechtstriebs sind niedere Beweggründe. Des Weiteren bietet die erste Gruppe der Mordmerkmale (subjektive Motive) des § 211 StGB auch noch Habgier und eben niedrige Beweggründe. Letzte sind Auffangtatbestand, welche sich nicht unter die anderen 8 Mordmerkmale unterordnen lassen. Folglich ist es in dem Artikel schon richtig geschrieben. ;-)
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