London/Berlin - Die Anklage gegen einen seiner Olympia-Trainer wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener hat den Deutschen Schwimm-Verband (DSV) völlig überrascht. "Es ist uns völlig neu. Der Verein hat sich nicht gemeldet, der Landesverband hat sich nicht gemeldet. Wir haben überhaupt keine Informationen bekommen, obwohl die Sache schon länger hätte bekannt sein müssen. Das wundert mich", sagte DSV-Generalsekretär Jürgen Fornoff am Samstag in London.
Am kommenden Dienstag muss sich der Coach vor dem Kieler Amtsgericht verantworten. Ihm wird nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorgeworfen, sich zwischen August 2004 und März 2006 in 18 Fällen an einer damals minderjährigen Schwimmschülerin vergangen zu haben. Laut Anklage kam es im August 2004 bei einem Schwimmtraining auf Kreta zu einem ersten Übergriff. Der Trainer habe vor Olympia die Erklärung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterschrieben. "Wir müssen uns darauf verlassen, dass er richtige Angaben macht", sagte Fornoff und betonte, dass er nicht mitgenommen worden wäre, wenn der Sachverhalt bekannt gewesen wäre.
Der Trainer ist nicht erreichbar
Seit Bekanntwerden der Nachricht versuchte der DSV vergeblich, den Trainer zu erreichen. Sollte der Angeklagte verurteilt werden, wäre das "ein K.o.-Kriterium als Trainer", sagte Fornoff weiter. Doch selbst wenn er freigesprochen würde, bliebe es wohl nicht folgenlos. "Wir werden dann mit unseren Juristen im Hause intern beraten, wie wir vorgehen. Aber für mich ist das ein Vertrauensbruch.
Laut Anklage nutzte der Mann das besondere Betreuungsverhältnis als Trainer zu der jungen Sportlerin aus. Die Frau ist in dem Verfahren Nebenklägerin. Dagegen sagte Anwalt Dupré, dass im Prozess geklärt werden müsste, ob tatsächlich ein Betreuungsverhältnis bestanden habe. "Dies ist rechtlich nicht so eindeutig", sagte der Anwalt. Der Angeklagte hat sich bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht zu den Vorwürfen geäußert, sagte Oberstaatsanwalt Bieler.
Wie die Staatsanwaltschaft ermittelte, kam es 2004 auf Kreta bei einem gemeinsamen Urlaub zu einem ersten sexuellen Kontakt zwischen dem Trainer und der jungen Frau. Der Urlaub habe mit Zustimmung der Eltern stattgefunden, sagte Bieler. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass der sexuelle Kontakt zwar einvernehmlich stattfand, aber unter Ausnutzung des Betreuungsverhältnisses als Schwimmtrainer.
Die Ermittlungen laufen seit 2009
Nach Darstellung des Anwalts war die junge Schwimmerin zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Kontaktes bereits über 16 Jahre alt gewesen. "Wenn das Gericht in der Beweisaufnahme zu dem Schluss käme, der sexuelle Kontakt war einvernehmlich und es habe kein besonderes Betreuungsverhältnis bestanden, dann bliebe mein Mandant straflos," sagte Dupré. Nach seinen Worten sei "Einiges noch ungereimt". Es müsse im Verfahren auch geklärt werden, warum erst 2009 eine Strafanzeige erstattet worden sei.
2009 hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begonnen. Im September 2011 wurde Anklage erhoben, sagte Oberstaatsanwalt Bieler.
Das Schöffengericht kann bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von maximal vier Jahren verhängen. Bei einem höheren Strafantrag müsste der Fall vor dem Landgericht verhandelt werden. Für das Verfahren wurde ein Verhandlungstag anberaumt.
kuz/SID/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema Olympische Sommerspiele 2012 | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH