Von Nina Magoley
Köln - Bis in die Nacht debattierte am Donnerstag die 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach, ob das Buch "Kein Schutz, nirgends" verboten wird oder nicht. Nach acht Stunden bestätigte Richterin Christiane Selzner dann die einstweilige Verfügung, die den weiteren Vertrieb des Buchs untersagt.

Umstrittenes Buch: "Furchtbares Unrecht dokumentiert"
Der Doppelmord erregte schon vor Erscheinen des Buches Aufsehen, bis in die Politik hinein. Unbehaglich müssen sich die Mönchengladbacher Richter gefühlt haben, als die Geschichte das Landgericht jetzt plötzlich durch das Buch wieder einholte: Rasch nach dem Erscheinen ging beim Landgericht Mönchengladbach der Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Er kam von einer der Schwestern der ermordeten Rukiye P. Sie erklärte darin, sie habe vom Entstehen eines Buches über den Fall nichts gewusst. Durch die Passagen, in denen sie erwähnt wird, fühle sie sich in ihrer Intimsphäre verletzt. Die Schwester war im Mordprozess gegen Erol P. als Zeugin gegen ihren Schwager aufgetreten.
In der Widerspruchsverhandlung am Donnerstag gab die Schwester dann zwar zu, von dem Buch doch gewusst zu haben. Allerdings sei sie davon ausgegangen, dass es sich um ein internes "Handbuch" für den Mordprozess handele. Die Mönchengladbacher Richter folgten ihr.
Autorin Gülsen Celebi, die die Anwältin der ermordeten Rukiye P. war, ist entsetzt. Unzählige Gespräche habe sie mit der Familie der Ermordeten geführt. Dabei sei auch das geplante Buch und seine Veröffentlichung immer wieder zur Sprache gekommen. Selbst über einzelne Kapitel und das Buchcover sei im Detail gesprochen worden. Sie hält es für "unmöglich, dass die Schwester nichts von der Entstehung des Buches gewusst hat". Alle Schwestern der Ermordeten "wollten das Buch, damit dieses furchtbare Unrecht dokumentiert wird", sagt Celebi.
Sie zieht in Zweifel, dass die Schwester den Unterlassungsantrag aus eigenem Willen stellte. Verlagsanwalt Rainer Dresen hält den Mönchengladbacher Richtern vor, dass sie die Passagen im Buch über die Schwester selbst herausgesucht und angestrichen hätten. "Absolut ungewöhnlich" sei das, denn die Schwester habe in ihrem Unterlassungsantrag noch das vollständige Verbot des Buchs gefordert. Ein Vollverbot sei aber juristisch nicht möglich, also hätten "die Richter die 250 Seiten in Windeseile durchgelesen und die relevanten Stellen selber markiert - was normalerweise der Antragsteller selber macht". So hätten sich die Richter möglicherweise "ihren Antrag passend zurechtgeschnitzt".
Gerichtssprecher Joachim Banke weist diese Unterstellung zurück. Den unvollständigen Antrag auf ein Totalverbot zu korrigieren und sämtliche relevanten Buchstellen selber zu markieren, sei ein "ganz normaler juristischer Vorgang". Es sei "vergleichbar mit einer Handwerkerrechnung, an der noch Posten geändert werden müssen. Hätten die Richter diese Änderungen nicht vorgenommen, dann hätte das Gericht den Antrag abweisen müssen", sagt er. "Wenn jemand das totale Verbot eines Buches fordert, meint er damit automatisch auch einzelne Passagen." Das sei keineswegs ein Hinweis darauf, dass die Richter sich den Unterlassungsantrag "zurechtgeschnitzt" hätten.
Fest steht, dass bei der Bearbeitung der einstweiligen Verfügung schon früh eine Panne im Gericht passiert ist. Eine Schutzschrift des Verlags gegen ein Verbot, rechtzeitig eingereicht, ging unter. Gerichtssprecher Banke spricht von "reinem Zufall": Die Stellungnahme des Verlags sei per Fax am Landgericht eingegangen, noch bevor der Antrag auf ein Verbot des Buches vorlag. Ein Wachtmeister verteile die eingehenden Faxe, dabei sei die Schutzschrift "zufällig an die falsche Stelle gegangen" und dort erst mal liegen geblieben. Weshalb dann die Richter nur über den Antrag auf ein Verbot des Buchs berieten. Sie stimmten ihm zu - dann tauchte die Schutzschrift des Verlags wieder auf.
Dresen sagt, er habe "so etwas noch nicht erlebt: dass Richter über eine einstweilige Verfügung entscheiden, ohne die Meinung des Verlags zu kennen". Dass sämtliche Schwestern der Getöteten von dem Buchprojekt wussten, habe die Autorin schließlich unter Eid versichert. Banke gibt zu: "Die Schutzschrift hätte in der Tat am Montag bei der Verhandlung vorgelegt werden müssen."
An den Verlag erging trotzdem die Anordnung, das Buch nicht mehr zu verkaufen. Der Verlag legte zwar Widerspruch ein, doch an dem Beschluss änderte dann auch die Verhandlung am Donnerstag nichts mehr. "Kein Schutz, nirgends" bleibt verboten.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels befand sich ein Zitat der Anwältin Celebi zu einer möglichen Einflussnahme des Gerichts auf die Zeugin, dem Banke widersprach. Celebi besteht darauf, dass sie im Recherchegespräch missverstanden worden sei. SPIEGEL ONLINE hat die Passage daraufhin entfernt.
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