Mordfall Lena: Angeklagter in Psychiatrie verlegt

Ein 18-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Aurich wegen Mordes an der elfjährigen Lena verantworten. Nun wurde der Angeklagte aus der U-Haft in die Psychiatrie verlegt. Auf den laufenden Prozess soll dies keine Auswirkungen haben.

Aurich - Im Prozess um den Mord an der elfjährigen Lena aus Emden ist der Angeklagte aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden. Das habe das Landgericht Aurich angeordnet, teilte ein Sprecher mit. Eine Begründung für die Entscheidung nannte er nicht. Auf den laufenden Prozess werde sich die Verlegung des Angeklagten wohl nicht auswirken.

Der 18-Jährige muss sich seit August wegen Mordes verantworten. Sollte das Gericht den Mann für vermindert schuldfähig oder nicht schuldfähig halten, könnte er langfristig in der Psychiatrie bleiben.

Lena war am 24. März in einem Parkhaus in Emden getötet worden. Der geständige 18-Jährige soll das Mädchen vergewaltigt und danach erwürgt haben. Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Dabei soll ein Psychiater beurteilen, ob der Angeklagte schuldfähig ist und ob er als Erwachsener oder Jugendlicher anzusehen ist.

Der Mordfall und Polizeipannen hatten bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Ermittler mussten nach der Festnahme des Angeklagten einräumen, dass er der Polizei schon länger bekannt war. Er hatte sich im vergangenen Jahr selbst angezeigt, weil er eine Siebenjährige nackt fotografiert hatte. Sein Stiefvater hatte ihn zudem wegen Kinderpornos gemeldet. Eine vom Amtsgericht in Hannover angeordnete Hausdurchsuchung fand jedoch nie statt. Wegen der Versäumnisse wurden gegen mehrere Beamte Disziplinarverfahren eingeleitet.

hut/dpa

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insgesamt 4 Beiträge
calü 04.10.2012
müssen auch die Beamten, die augenscheinlich tief und fest geschlafen haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Aber nicht nur in einem pro forma Verfahren. Warum können sich solche Leute solch ein Versagen erlauben. Nur weil sie [...]
müssen auch die Beamten, die augenscheinlich tief und fest geschlafen haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Aber nicht nur in einem pro forma Verfahren. Warum können sich solche Leute solch ein Versagen erlauben. Nur weil sie beamtet oder im öffentlichen Dienst sind? Das ist doch unglaublich.
Albalux 04.10.2012
Das Ausbleiben von knallharten Konsequenzen nach haarsträubenden Verfehlungen im Dienst ist doch in Ostfriesland nichts Neues. Man denke doch nur am dem Fall des ehemaligen Leiters der Polizeiinspektion ehemaligen Leiter der [...]
Das Ausbleiben von knallharten Konsequenzen nach haarsträubenden Verfehlungen im Dienst ist doch in Ostfriesland nichts Neues. Man denke doch nur am dem Fall des ehemaligen Leiters der Polizeiinspektion ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Wittmund/Friesland, der heute immer noch im Öffentlichen Dienst tätig ist und später einmal eine gute Pension kassieren wird. Näheres hier: http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22875&article_id=81158&_psmand=165
bronck 05.10.2012
Jede Gesellschaft hat die Polizei, die sie verdient. Wenn man meint immer mehr sparen zu müssen, immer mehr Benchmarking, immer mehr Controlling, immer mehr Zielvereinbarungen (was ließe sich schöner zählen als [...]
Zitat von calümüssen auch die Beamten, die augenscheinlich tief und fest geschlafen haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Aber nicht nur in einem pro forma Verfahren. Warum können sich solche Leute solch ein Versagen erlauben. Nur weil sie beamtet oder im öffentlichen Dienst sind? Das ist doch unglaublich.
Jede Gesellschaft hat die Polizei, die sie verdient. Wenn man meint immer mehr sparen zu müssen, immer mehr Benchmarking, immer mehr Controlling, immer mehr Zielvereinbarungen (was ließe sich schöner zählen als Verwarnungsgelder wegen Falschparkens), dann soll man sich nicht wundern, wenn die paar übergebliebenen VZÄ (Vollzeitäquivalente, nicht Menschen) nicht dazu kommen sich um wichtige Dinge zu kümmern. Sie haben schließlich ihr Soll an Falschparkern zu erfüllen, sonst gibt es Ärger und potentielle Kindermörder sind keine relevante Messgröße.
N0 C@rrier 05.10.2012
Auf was bezieht sich das "geschlafen haben"?
Zitat von calümüssen auch die Beamten, die augenscheinlich tief und fest geschlafen haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Aber nicht nur in einem pro forma Verfahren. Warum können sich solche Leute solch ein Versagen erlauben. Nur weil sie beamtet oder im öffentlichen Dienst sind? Das ist doch unglaublich.
Auf was bezieht sich das "geschlafen haben"?
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  • Donnerstag, 04.10.2012 – 18:54 Uhr
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Mädchenmord in Emden - Chronologie
Der Mord an einer Elfjährigen hat die Menschen in Emden erschüttert. Der mutmaßliche Täter sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Klar ist: Die Polizei hatte schon Monate vor der Tat mit dem Verdächtigen zu tun - und machte dabei offenbar schwere Fehler. Ein Überblick.






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