Aurich - Im Landgericht Aurich haben die Prozessteilnehmer mit einer Schweigeminute der elfjährigen Lena gedacht, die vor fünf Monaten getötet wurde. Seit Montag muss sich der 18-jährige David H. wegen Mordes, sexuellen Missbrauchs und versuchter Vergewaltigung verantworten.
Für den größten Teil der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. In dem Verfahren würden Einzelheiten über den jungen Angeklagten und die Hinterbliebenen angesprochen, begründete der Vorsitzende Richter Werner Brederlow seine Entscheidung. Zu Prozessauftakt sprachen die Ermittler erstmals über die Todesursache: Demnach wurde Lena erwürgt. Als Nebenkläger treten bei der Verhandlung vor der Jugendkammer Lenas Mutter und Bruder sowie eine Joggerin auf. Der Angeklagte soll versucht haben, sie zu vergewaltigen. Am ersten Verhandlungstag sollen Lenas Eltern, der Parkhauswächter und der elfjährige Freund aussagen.
In zehn weiteren Verhandlungstagen muss das Gericht auch klären, ob H. im Fall eines Schuldspruchs nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt wird. Als Jugendlicher drohen ihm maximal zehn Jahre Haft, als Erwachsener wäre eine lebenslange Strafe möglich. Das Urteil soll Anfang November fallen.
Selbstanzeige wegen pädophilen Neigungen
Die Polizei ging von einer Sexualstraftat aus, fahndete nach einem dunkel gekleideten Mann und veröffentlichte Ausschnitte von Videoaufnahmen aus dem Parkhaus. Nach drei Tagen nahm die Polizei einen Verdächtigen fest. Der 17-Jährige kam in Untersuchungshaft - und bekam dort den Hass der Bewohner Emdens zu spüren.
"Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lasst uns das Schwein tothauen", schrieb ein Jugendlicher bei Facebook. Rund 50 Menschen folgten seinem Aufruf und versammeln sich vor dem Polizeirevier. Wegen Aufrufs zur Lynchjustiz wurde der Facebook-Schreiber später zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt und erhielt eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht. Da war schon lange klar, dass der Berufsschüler, gegen den sich der Hass gerichtet hatte, unschuldig ist.
Eine Woche nach Lenas Tod nimmt die Polizei einen neuen Verdächtigen fest. Der 18-jährige David H. gesteht die Tat. Ein Richter erlässt Haftbefehl wegen dringenden Mordverdachts zur Verdeckung eines Sexualdelikts. Die Beamten kennen H. bereits: Vier Monate zuvor hatte er sich selbst angezeigt.
Jugendamt, Psychiatrie, Anzeige
Dass H. ein gestörtes Sexualleben hat, bemerkte seine Familie erstmals im Herbst 2010. Damals überredete er eine sieben Jahre alte Freundin seiner Schwester, sich nackt von ihm fotografieren zu lassen. Die Mutter platzte ins Zimmer, sie informierte das Jugendamt.
Im September 2011 erstattete H.s Stiefvater Anzeige: Er übergab der Polizei eine Computerfestplatte mit zahlreichen Kinderpornos, die H. heruntergeladen haben soll. Zu der Zeit befand sich H. bereits zur stationären Behandlung in der Jugendpsychiatrie Aschendorf in Papenburg. Die Behandlung endete am 18. November 2011.
In Begleitung eines Jugendamt-Betreuers meldete er sich kurz darauf bei der Polizei in Emden und berichtete von den bisherigen Zwischenfällen und seinen sexuellen Neigungen. Er wolle mit der Selbstanzeige einen Schlusspunkt setzen, so H.
Versäumnisse und Fehler
Die Polizei leitete ein Verfahren gegen H. ein, sein Fall wurde an die zuständige Polizeiinspektion Aurich weitergegeben. Doch weder dort, noch in Emden wird eine Speichelprobe des Jugendlichen genommen, um seine DNA festzustellen - ein übliches Verfahren beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Durch sie hätte sich feststellen lassen, dass der junge Mann nur einen Tag nach seiner Beichte bei der Polizei versucht haben soll, eine Joggerin zu vergewaltigen.
Zudem ermittelten die Beamten wegen Besitzes von Kinderpornografie und nicht wegen sexuellen Missbrauchs - das heißt, H.s Fall wurde als minderschwer und mindereilig bewertet. Das Amtsgericht Hannover erließ am 20. Dezember einen Beschluss zur Durchsuchung von H.s Wohnung wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie. Doch die Hausdurchsuchung wurde nicht ausgeführt.
Drei Monate später traf H. in Emden auf Lena. Nach ihrem Tod suchte eine 40-köpfige Mordkommission nach dem Täter. Zwei Zeuginnen, die den 18-Jährigen am Tattag in der Nähe des Parkhauses gesehen hatten, brachten die Fahnder schließlich auf seine Spur.
Schon Ende März räumte die Polizei schwere Fehler im Vorfeld der Tat ein. Die Beamten hätten nicht konsequent genug gegen H. ermittelt, hieß es damals. Gegen zahlreiche Beamte wurden inzwischen Disziplinarverfahren eingeleitet.
aar/dpa/AFP/dapd
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