Augsburg - Dieses alte Tonbandgerät steht seit Donnerstag für die nächsten acht Verhandlungstage im Augsburger Ursula-Herrmann-Prozess im Mittelpunkt. Es gilt als wichtigstes Beweismittel der Staatsanwaltschaft in dem aufwendigen Indizienprozess um den Mord an Ursula Herrmann, die 1981 im Alter von zehn Jahren entführt worden war.
Angeklagt ist Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge. Er soll Ursula entführt und in die im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Seine 62 Jahre alte Ehefrau Gabriele muss sich wegen Beihilfe zur Tat verantworten.
Die robuste Kiste war über Batterien mit einer Beleuchtung und einer kleinen Sitzbank ausgestattet. In ihr fanden die Ermittler unangetastet Kekse, Schokolade und Getränke, einen Jogginganzug sowie Romane und Comic-Heftchen als Lesestoff. Die 1,35 Meter hohe sargähnliche Kiste war in einem Walddickicht vergraben, mit Bäumen zusätzlich getarnt und mit einer etwa acht Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt.
Das Tonbandgerät, um das es nun in dem Prozess geht, war bei einer Hausdurchsuchung beim 59-jährigen Angeklagten gefunden und danach phonetisch untersucht worden. Phonetik-Experten des bayerischen Landeskriminalamts haben Spuren gefunden, die darauf hindeuten, dass die Erpresseranrufe darauf mitgeschnitten wurden.
Doch der Hauptangeklagte und seine mitangeklagte Ehefrau bestreiten vehement, mit dem Tod und der Entführung des Mädchens etwas zu tun zu haben. Das sichergestellte Tonbandgerät will der Angeklagte erst vor ein paar Jahren auf einem norddeutschen Flohmarkt gekauft haben. Ein Nachweis dafür konnte sich trotz aufwendiger Nachfragen der dort zuständigen Polizei nicht erbringen lassen. Im Prozess sind auch ein Polizeibeamter aus Höxter sowie weitere Vernehmungsbeamte geladen.
Das besondere Problem im Zusammenhang mit dem Tonbandgerät besteht darin, dass der Entführer bei seinen Anrufen bei der erpressten Familie Herrmann nichts gesprochen hat, sondern jeweils nur eine Erkennungsmelodie vom Verkehrsfunk des Senders Bayern3 zu hören war.
Alleine an voraussichtlich drei von insgesamt acht Verhandlungstagen, die für den Komplex Tonbandgerät reserviert sind, soll vom 20. Oktober an die Phonetik-Sachverständige des LKA gehört werden. Das Verfahren wird voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden können. In mühevoller Kleinarbeit muss das Gericht alle nur denkbaren Indizien abgleichen und versuchen, das Jahrzehnte zurückliegende Verbrechen durch Zeugenbefragungen aufzuhellen. Das ist ein ausgesprochen schwieriges Unterfangen, da einige Zeugen bereits gestorben sind und das Erinnerungsvermögen bei anderen deutlich verblasst ist in den zurückliegenden 28 Jahren.
jjc/ddp/dpa
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