Göttingen - Nach Überzeugung der Richter hat die Frau aus Bodenfelde ihren Gehilfen Siegmund Sch. beauftragt, die Senioren in den Jahren 1994 bis 2000 zu töten, weil sie es auf deren Vermögen abgesehen hatte.
Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, wonach Lydia L. nicht bereits nach 15 Jahren Haft freigelassen werden kann. Damit ging die Strafkammer über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Unmittelbar nach der Verurteilung legte Lydia L.s Verteidiger Revision ein.
Lydia L. hatte eine Tatbeteiligung bestritten und den Mitangeklagten allein für die Morde verantwortlich gemacht.
Siegmund Sch. hatte gestanden, im Auftrag von Lydia L. vier wohlhabende Rentner erstickt zu haben, nachdem die Frau sie zuvor mit Beruhigungsmitteln wehrlos gemacht hatte. Der 53-Jährige wurde zu zwölf Jahren Haft wegen dreifachen Mordes und Totschlags in einem Fall verurteilt. Lebenslänglich blieb ihm erspart, weil er - so das Gericht - von Lydia L. psychisch abhängig war.
Lydia L.s Verteidiger Klaus Kunze hatte Freispruch für seine Mandatin gefordert. Kunze erklärte, der mitangeklagte 53-jährige Siegmund Sch. habe die Morde allein begangen und beschuldige fälschlicherweise Lydia L. aus "Zorn und Hass auf seine bisherige Gönnerin". Lydia L. habe von den Verbrechen ihres Mitangeklagten nichts gewusst.
Die frühere Prostituierte suchte gezielt über Kontaktanzeigen ältere Männer und gaukelte ihnen eine gemeinsame Zukunft vor. Eines der Opfer hatte sie kurz vor dessen Tod sogar noch geheiratet. Bis heute bezieht sie eine Witwenrente.
han/AP/dpa
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