Messerattacke in Jobcenter: Angeklagter laut Gutachter nicht gestört

Ein 52-Jähriger steht wegen des Mordes an einer Mitarbeiterin des Neusser Jobcenters vor Gericht. Ein Psychiater hat nun sein Gutachten über den Angeklagten vorgestellt - und ihn als nicht psychisch krank eingestuft.

Düsseldorf - Es gibt laut Gutachter keinen Hinweis auf eine schizophrene oder wahnhafte Störung des Angeklagten: Im Prozess um den Mord an einer Mitarbeiterin des Jobcenters im rheinischen Neuss hat ein Psychiater den mutmaßlichen Täter als nicht psychisch krank eingestuft. "Von einer strafrechtlichen Verantwortung ist auszugehen", sagte der forensische Psychiater als Gutachter in dem Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht aus.

Der 52-jährige Angeklagte hatte gestanden, vor einem halben Jahr seine Sachbearbeiterin im Arbeitsamt erstochen zu haben, weil er den Missbrauch seiner persönlichen Daten durch die Behörde vermutete. Er habe zugestochen, die Frau aber nur am Arm verletzen wollen, hatte der Mann ausgesagt. "Ich war nicht bei Verstand."

Ein anderer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit hatten auch frühere Gutachter nicht feststellen können. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arbeitslosen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor.

wit/dpa

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  • Montag, 18.03.2013 – 15:42 Uhr
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Attacken in Jobcentern
Im nordrhein-westfälischen Neuss sticht ein 52-jähriger Mann eine Mitarbeiterin eines Jobcenters nieder. Nach ersten Erkenntnissen ist der Mann ein Kunde, es soll keine persönlichen Beziehungen zum 32 Jahre alten Opfer gegeben haben. Die Frau stirbt kurz nach der Attacke an ihren Verletzungen. Polizisten nehmen den mutmaßlichen Täter fest.






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