Norwegischer Attentäter: Breivik für unzurechnungsfähig erklärt

Es ist ein Schlag für die Angehörigen der Opfer: Anders Breivik war nicht zurechnungsfähig, als er in Oslo und auf Utøya 77 Menschen tötete. Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtspsychiatrisches Gutachten. Damit kann der 32-Jährige für seine Taten nicht strafrechtlich belangt werden.

Oslo - Anders Breivik kommt für die Ermordung von 77 Menschen wohl nicht in Haft, sondern in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Die Staatsanwaltschaft in Oslo bestätigte am Dienstag, dass zwei Rechtspsychiater den 32-Jährigen Massenmörder für unzurechnungsfähig erklärt haben. Das hatte vorab bereits die Zeitung "Verdens Gang" auf ihrer Internetseite berichtet. Demnach hätten die Gutachter Breivik als zum Tatzeitpunkt psychotisch eingestuft. Das bedeutet nach norwegischem Recht, dass Breivik den Bezug zur Realität verloren hat und nicht mehr Herr seiner Taten war.

"Er lebt in seinem eigenen wahnhaften Universum und seine Gedanken und Handlungen werden von diesem Universum beherrscht", sagte Staatsanwalt Svein Holden über Breivik. "Danach kann er nach eigener Auffassung entscheiden, wer leben darf und wer sterben darf", so Holden. Experten des norwegischen Ausschusses für forensische Medizin werden das Gutachten prüfen, gegebenenfalls Informationen sowie eigene Beurteilungen hinzufügen.

Die endgültige Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit trifft das zuständige Gericht, das das Gutachten am Dienstagmorgen entgegengenommen hatte. Schließt es sich der Auffassung der Psychiater an, kann Breivik nicht verurteilt, sondern nur per Beschluss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Die Einweisung muss alle drei Jahre überprüft werden.

Die Frage nach Breiviks Zurechnungsfähigkeit ist ausschlaggebend dafür, ob der 32-Jährige für die Tötung von 77 Menschenzu Strafhaft verurteilt werden kann. Staatsanwältin Inga Bejer Engh sagte, das ab April 2012 geplante Gerichtsverfahren werde in etwa so ablaufen, als sei Breivik für zurechnungsfähig erklärt worden.

13 Gespräche mit dem Attentäter

Torgeir Husby, einer der Psychiater, die Breivik untersuchten, hatte schon vor Bekanntwerden des Ergebnisses gesagt, das Gutachten ziehe einen "eindeutigen Schluss". Husby und Mitautorin Synne Sørheim hatten 13 Gespräche mit dem Attentäter geführt, alle Polizeiverhöre per Video studiert und auch Breiviks Mutter interviewt.

Die Entscheidung kommt überraschend. Die meisten Experten waren der Meinung, Breivik sei für zurechnungsfähig zu erklären, weil er seine Tat über Jahre systematisch vorbereitet hatte. Staatsanwalt Holden sagte weiter, die Rechtspsychiater hätten Breivik als jemanden geschildert, "der sich für den perfektesten Ritter seit dem Zweiten Weltkrieg hält".

Breivik hatte seinen Anwälten in der Haftanstalt gesagt, er wolle unter keinen Umständen für unzurechnungsfähig erklärt werden. Das Fazit der Psychiater steht somit dem Plan des Attentäters entgegen. In seinem wirren Manifest "2083. Eine Europäische Unabhängigkeitserklärung" hatte Breivik für den Fall, er werde für unzurechnungsfähig erklärt, vorgebaut - "sie werden mich für verrückt erklären. Glaubt es nicht", schrieb er.

Hass auf "Vertreter des Multikulturalismus"

Breivik hatte sich bei seinem ersten öffentlichen Auftritt vor Gericht Mitte November als "Kommandeur im norwegischen Widerstand" bezeichnet und gesagt, er räume seine Taten ein, bekenne sich aber nicht schuldig und akzeptiere nicht, dafür in Haft zu sein. Breivik sagte, er lehne das Gericht ab - und griff den Richter an: "Sie sind ein Vertreter des Multikulturalismus, das ist eine Ideologie des Hasses, die die norwegische Gesellschaft zerstört."

Breivik hatte am 22. Juli zunächst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel detonieren lassen. Dabei starben acht Menschen. Kurz danach tötete er bei einem Massaker auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers. Breivik hatte sein Verbrechen über Jahre vorbereitet. Er begründete die Taten mit Hass auf muslimische Zuwanderer sowie norwegische Befürworter einer multikulturellen Gesellschaft.

ulz/han/dpa/dapd/AP/Reuters

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insgesamt 161 Beiträge
Reflektionen 29.11.2011
Der Typ hat die Tat über lange Hand geplant, sie mehr oder weniger angekündigt. Wie knn er da nicht zurechnungsfähig sein? Das Rechtssystem ist doch vollkommen daneben.
Der Typ hat die Tat über lange Hand geplant, sie mehr oder weniger angekündigt. Wie knn er da nicht zurechnungsfähig sein? Das Rechtssystem ist doch vollkommen daneben.
infohub 29.11.2011
Jemand der so eine Tat begeht ist per Definition Wahnsinnig. Daraus folge das man Amokläufer eigentlich nie verurteilen kann. Ergo sollte man auch Unzurechnugsfähige für ihre Taten zur Verantwortung ziehen und sei es nur für die [...]
Jemand der so eine Tat begeht ist per Definition Wahnsinnig. Daraus folge das man Amokläufer eigentlich nie verurteilen kann. Ergo sollte man auch Unzurechnugsfähige für ihre Taten zur Verantwortung ziehen und sei es nur für die Hinterbliebenen.
paix 29.11.2011
Was ist daran ein Schlag ? Geistesgestörte kann man länger wegschließen als Straftäter.
Was ist daran ein Schlag ? Geistesgestörte kann man länger wegschließen als Straftäter.
rhodensteiner 29.11.2011
Das Breivik nicht ganz normal sein kann ist ja offensichtlich und mit diesen Diagnosen ist es jetzt wenigstens möglich, den wahnsinnigen Massenmörder für ewig in die Forensik einzuweisen. Eine Haftstrafe hätte schließlich ein Ende [...]
Das Breivik nicht ganz normal sein kann ist ja offensichtlich und mit diesen Diagnosen ist es jetzt wenigstens möglich, den wahnsinnigen Massenmörder für ewig in die Forensik einzuweisen. Eine Haftstrafe hätte schließlich ein Ende gehabt und Breivik müsste irgendwann freigelassen werden. Das kann man nun verhindern.
Chris110 29.11.2011
Sind Sie Arzt? Für mich ist das nicht überraschend. Die Art, wie er z.B. mit Helm auf dem Kopf vom Tatort davonlief, wirkte schon ziemlich verrückt; wie auch der Rest. Wir haben es also mit einem psychisch Kranken zu tun. Da [...]
Zitat von ReflektionenDer Typ hat die Tat über lange Hand geplant, sie mehr oder weniger angekündigt. Wie knn er da nicht zurechnungsfähig sein? Das Rechtssystem ist doch vollkommen daneben.
Sind Sie Arzt? Für mich ist das nicht überraschend. Die Art, wie er z.B. mit Helm auf dem Kopf vom Tatort davonlief, wirkte schon ziemlich verrückt; wie auch der Rest. Wir haben es also mit einem psychisch Kranken zu tun. Da kann man wenig machen.
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  • Dienstag, 29.11.2011 – 12:42 Uhr
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Fläche: 323.787 km²

Bevölkerung: 4,920 Mio.

Hauptstadt: Oslo

Staatsoberhaupt:
König Harald V.

Regierungschef:
Jens Stoltenberg

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Waffen in Norwegen
Die Zahl der Schusswaffen, die sich in Privatbesitz befinden, wird auf rund 1,4 Millionen geschätzt, bei einer Bevölkerung von etwa fünf Millionen Menschen. Die hohe Zahl ist vor allem auf die Jagd zurückzuführen: Nach Angaben der Behörden besaß vor drei Jahren ungefähr jeder zehnte Norweger eine Jagdlizenz. Ähnlich beliebt ist das Sportschießen.




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