Hamburg - Im Streit wegen der Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess gibt es neue Vorwürfe. Laut der ARD-"Tagesschau" kam es bei der Vergabe zu mehreren Fehlern. So sei die Bewerbung des MDR-Hörfunks versehentlich im Korb für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender gelandet. Zudem sei in diesem Topf das Los eines freien WDR-Mitarbeiters gewesen, der sich irrtürmlich beworben hatte, weil er nicht wusste, dass die ARD als Pool an den Start gehen wollte. Als er dies erfuhr, habe er seinen Antrag am 22. April schriftlich zurückgezogen, doch seine Bewerbung sei im Rennen geblieben - und auch gezogen worden.
Das Oberlandesgericht München wollte dies auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nicht bestätigen. "Wir überprüfen es noch", sagte OLG-Sprecherin Andrea Titz. Wahrscheinlich werde sich das Gericht nicht vor Donnerstag äußern können. In der "Tagesschau" hieß es, das Gericht habe die Fehler eingeräumt. Der WDR kündigte an, den betroffenen Platz zur Verfügung zu stellen. Die juristischen Konsequenzen sind noch unklar.
Unabhängig von diesem Fall legte der Berliner Journalist Martin Lejeune Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Er hatte im ersten Anmeldungsverfahren einen Platz bekommen und war nun bei der Verlosung leer ausgegangen.
Der Prozessbeginn war ursprünglich für Mitte April vorgesehen, wurde aber wegen der erfolgreichen Klage der türkischen Zeitung "Sabah" verschoben. Die Hauptverhandlung gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU soll nun am Montag vor dem Oberlandesgericht München beginnen.
Die Nebenklage-Vertreterin Angelika Lex fürchtet bereits eine erneute Verschiebung. Es sei "sehr bedauerlich, dass wir wieder Unsicherheit haben, ob das Verfahren tatsächlich am nächsten Montag beginnen kann", sagte sie dem Bayerischen Rundfunk.
Bei der Vergabe der 50 Presseplätze waren auch mehrere große Zeitungen leer ausgegangen. So erhielten unter anderem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", die "Welt", die "Zeit" und die "taz" keinen sicheren Platz.
Während die "Welt"-Gruppe und die "Zeit" ankündigten, vorerst auf eine Klage verzichten, prüfen andere Medien noch ihr Vorgehen.
Einige der betroffenen Redaktionen können unter Umständen trotzdem aus dem Gerichtssaal berichten, denn tauschen ist erlaubt. Die Nachrichtenagentur dpa etwa stellt einen der ihr zugelosten Plätze den Nachrichtenagenturen Agence France-Presse (AFP) und Thomson Reuters für eine gemeinsame Poolberichterstattung zur Verfügung. Die Redaktion der Frauenzeitschrift "Brigitte" will ihren Platz mit dem Magazin "Stern" teilen. Beide gehören zum Hamburger Verlag Gruner + Jahr. Die Zeitungsgruppe "Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung" will ihren Platz an die Nachrichtenagentur AP abtreten.
hut/dpa/AFP/Reuters
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema NSU-Prozess | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH