München - Die Verteidiger der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe ziehen den Antrag auf Nachbesserung der Anklageschrift zurück. An der Rüge eines formellen Fehlers werde nicht festgehalten, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer. Die Anwälte wehren sich jedoch weiterhin gegen den Vorwurf, Zschäpe sei an den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) als Mittäterin beteiligt gewesen.
In einem Schriftsatz, über den SPIEGEL ONLINE zuerst berichtete, hatten die Anwälte der Bundesanwaltschaft ursprünglich vorgeworfen, sie mache nicht hinreichend deutlich, ob Zschäpe die Gründung einer terroristischen Vereinigung oder lediglich die Mitgliedschaft vorgeworfen werde. Beides seien unterschiedliche Straftatbestände, weswegen sich Teile der Anklageschrift widersprächen. Die Bundesanwaltschaft habe die fast 500-seitige Anklageschrift nicht objektiv verfasst. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Gründung einer Vereinigung neben der mitgliedschaftlichen Beteiligung jedoch nicht als selbstständige Tat zu bestrafen.
Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an den zehn Morden der Terrorgruppe NSU und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Zudem habe Zschäpe sich an versuchten Morden durch die Sprengstoffanschläge des NSU in der Kölner Altstadt und in Köln-Mülheim beteiligt, heißt es in der Anklageschrift.
ulz/dapd/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema Beate Zschäpe | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH