München - Der Mordprozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe wird voraussichtlich am 17. April beginnen. Das teilte eine Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) mit. Vorläufig seien Termine bis zum 16. Januar 2014 vorgesehen. Nach Angaben von Verfahrensbeteiligten will das Gericht in der Regel von dienstags, mittwochs und donnerstags verhandeln.
Das OLG bestätigte zudem offiziell, dass sich Zschäpe wegen Mittäterschaft an den zehn Morden der Neonazi-Gruppe NSU vor Gericht verantworten muss - dies war bereits am Donnerstag bekannt geworden. Zschäpe wird außerdem schwere Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Die Morde sollen von den verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen worden sein. Die beiden NSU-Mitglieder hatten laut Anklage aus Ausländerhass neun Geschäftsleute mit ausländischen Wurzeln und eine Polizistin in Heilbronn erschossen.
Vor dem OLG müssen sich zudem Ralf Wohlleben und Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord verantworten, weil sie Böhnhardt und Mundlos die Mordpistole besorgt haben sollen. Angeklagt ist darüber hinaus André E. wegen Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag des NSU in Köln sowie Holger G. wegen Unterstützung des NSU in drei Fällen. Das Gericht ordnete an, dass Zschäpe und der Ex-NPD-Funktionär Wohlleben weiter in Haft bleiben müssen. Die beiden sitzen seit November 2011 in Untersuchungshaft.
ulz/dpa/AFP
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