Organspendeskandal: Göttinger Transplantationsarzt muss in U-Haft

Der Skandal um falsche Krankendaten im Göttinger Uni-Klinikum hat Folgen für den früheren Leiter der Transplantationschirurgie. Der Mediziner soll seine Patienten auf der Vergabeliste für Spenderorgane nach oben manipuliert haben. Nun sitzt er wegen Verdachts auf versuchten Totschlag in U-Haft.

Universitätsmedizin Göttingen: Festnahme in OrganspendeskandalZur Großansicht
DPA

Universitätsmedizin Göttingen: Festnahme in Organspendeskandal

Braunschweig - Das Amtsgericht Braunschweig hat Haftbefehl gegen den früheren leitenden Transplantationsmediziner der Göttinger Universitätsmedizin erlassen. Der Arzt sei am Freitag festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. Nun sitzt er in Untersuchungshaft. Der 45-Jährige soll auch am Uni-Klinikum Regensburg Manipulationen begangen haben. Er ist der erste Arzt in einer Reihe von aktuellen Organspendeskandalen, der strafrechtlich belangt wird.

Dem Mediziner werden laut Staatsanwaltschaft in einem Fall Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter Totschlag in neun Fällen vorgeworfen. Er soll falsche Gesundheitsdaten seiner Patienten an die Vergabe-Organisation Eurotransplant gemeldet haben, so dass sie bevorzugt Spenderorgane erhielten. Andere schwerstkranke Patienten hätten deswegen keine Spenderorgane bekommen und seien deshalb möglicherweise verstorben. Dies habe der Arzt zumindest billigend in Kauf genommen, so der Vorwurf.

Ferner bestehe der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte an einer hinsichtlich der Leberwerte stabilen Patientin eine nicht erforderliche Lebertransplantation vorgenommen hat, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Aufgrund einer bekannten Vorerkrankung sei es zu einer drastischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin gekommen, die schließlich an den Folgen der Transplantation verstarb.

Der Organspendeskandal in Göttingen war im Sommer vergangenen Jahres aufgedeckt worden. 2012 wurden zudem mehrere weitere Transplantationsskandale bekannt. Es gab auch Unregelmäßigkeiten in Leipzig, in Regensburg und in München am Klinikum Rechts der Isar. Gleichzeitig trat das neue Transplantationsgesetz in Kraft, das bei den Bürgern eigentlich mehr Vertrauen in die Organspende schaffen und so die Zahl der Spender erhöhen sollte.

Das Amtsgericht in Braunschweig sendet mit dem Haftbefehl ein überraschend deutliches Signal aus. Am Freitag hatten sich die ermittelnden Staatsanwaltschaften in München und Regensburg noch zögerlich gegenüber der Berliner "Tageszeitung" ("taz") geäußert: "Wir gehen davon aus, dass die Datenveränderungen per se nicht strafbar sind", sagte der Münchner Oberstaatsanwaltschaft Thomas Steinkraus-Koch. Er und sein Kollege aus Regensburg, der diese Einschätzung teilte, dämpften damit Erwartungen, das ärztliche Fehlverhalten könne strafrechtlich geahndet werden.

Wolfhard Meindl, Sprecher der Regensburger Strafverfolgungsbehörde, hielt es der "taz" gegenüber für wahrscheinlicher, dass die falschen Angaben über vermeintlich erfolgte Dialysen schlussendlich als Ordnungswidrigkeiten verbucht würden. Steinkraus-Koch sprach gar von einer "Strafbarkeitslücke".

wit/cib/dpa

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles aus der Rubrik Justiz
alles zum Thema Organspendeskandal

© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Freitag, 11.01.2013 – 16:24 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback

Sterblichkeit auf den WartelistenZur Großansicht
SPIEGEL ONLINE

Sterblichkeit auf den Wartelisten

Fragen und Antworten zur Organvergabe in Deutschland
1997 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Transplantationsmedizin in drei finanziell und organisatorisch unabhängige Bereiche aufteilt: Für die Organisation der Organspende ist die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) zuständig. Die Vermittlung der Organe übernimmt die Stiftung Eurotransplant. Die eigentliche Übertragung des Organs auf den Empfänger findet in den bundesweit rund 50 Transplantationszentren statt.





TOP



TOP