Schleswig - Der Verein Hells Angels MC Charter Flensburg bleibt verboten. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte das Vorgehen des Kieler Innenministeriums am Dienstag nach mündlicher Verhandlung. Allerdings hoben die Schleswiger Richter einen Teil der in der Verbotsverfügung enthaltenen Begründung auf. Eine Revision ließ der 4. Senat des OVG nicht zu.
Innenminister Andreas Breitner begrüßte das Urteil des Gerichts: "Die Entscheidung bestätigt unseren konsequenten Kurs im Kampf gegen Rockerkriminalität", sagte er in Kiel. Breitner zeigte sich zuversichtlich, dass auch die Vereinsverbote gegen die Bandidos Neumünster und die Hells Angels Kiel vor Gericht Bestand haben werden.
Ende April 2010 hatte der damalige Innenminister Klaus Schlie (CDU) sowohl die Flensburger Hells Angels als auch die Neumünsteraner Bandidos verboten, weil es wiederholt zu heftigen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Rockergruppen gekommen war. Mehrere Clubmitglieder seien straffällig geworden. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, hieß es zur Begründung.
Die Flensburger Hells Angels hatten gegen das Vereinsverbot geklagt, die Klage dann aber überraschend zurückgezogen. Der juristische Vertreter des Ministeriums verweigerte dafür seine Zustimmung und stellte mehrere Beweisanträge. Unter anderem soll eine Gastwirtin vernommen werden, die von den Rockern mutmaßlich über fünf Jahre lang erpresst wurde. Laut "Flensburger Tageblatt" (Dienstagausgabe) forderten die Hells Angels monatlich bis zu 3000 Euro Schutzgeld von der Unternehmerin.
Der Anwalt der Hells Angels, Michael Karthal, warf den Behörden am Dienstag vor, "ein gewisses Bild" von der Rockergruppe in der Öffentlichkeit zu zeichnen. Dies belege ein Strategiepapier. Weil es sich bei dem Fall des Flensburger Charters um das erste Verfahren in einer ganzen Reihe handele, habe die Entscheidung einen hohen Stellenwert und sei für die anderen Fälle prägend.
Der Vertreter des Innenministeriums, Wolfgang Ewer, sprach von einem "Schulfall". Bei der Auseinandersetzung zwischen den Rockergruppen gehe es um die Durchsetzung von Gebietsansprüchen. Die Attacke auf einen Bandido auf der Autobahn 7 sei "eine Straftat, die ganz zweifelsfrei dem Verein zuzurechnen ist".
Ein ehemaliger Chef der Flensburger Hells Angels war im April 2011 vom Landgericht Flensburg wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im September 2009 einen Bandido mit seinem Wagen auf der Autobahn 7 zu Fall brachte. Der Motorradfahrer war bei dem Sturz lebensgefährlich verletzt worden.
Dem Rechtsanwalt der Rocker zufolge wurde der ehemalige Präsident von den übrigen Mitgliedern mittlerweile einstimmig ausgeschlossen.
Die mündliche Verhandlung vor dem OVG fand unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Verfahren ist nicht der einzige Rechtsstreit im Zusammenhang mit Verboten von Rockerclubs in Schleswig-Holstein. Auch die Bandidos klagen gegen das Verbot ihres Vereins. Für die Verhandlung steht noch kein Termin fest. Ende Januar hatte Schlie zudem die Kieler Hells Angels verboten. Auch sie klagen in Schleswig dagegen.
Reutlinger Hells Angel greift Staatsanwalt an
Für einen Eklat sorgte am Dienstag der Übergriff eines Mitglieds der Hells Angels Reutlingen auf einen Oberstaatsanwalt am Landgericht Tübingen. Der wegen versuchten Totschlags angeklagte 45-Jährige soll sich nach Prozessbeginn unerlaubt aus dem Gericht entfernt haben. Als die Polizei ihn am Spätnachmittag festnahm und der Kammer vorführen wollte, stürzte er sich auf Oberstaatsanwalt Bernhard Henn und schlug ihn zu Boden. Der Angreifer konnte überwältigt werden und wurde einem Richter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Jetzt befindet er sich im Vollzugskrankenhaus Hohenasperg.
In dem Prozess wird dem 45-Jährigen vorgeworfen, mit einem weiteren angeklagten Hells-Angels-Mitglied aus Reutlingen sowie vier Unbekannten nach einem EM-Spiel vor vier Jahren einen jungen Bulgaren im Streit zusammengeschlagen und schwer verletzt zu haben.
ala/dapd/dpa
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