Aus Dresden berichtet Gisela Friedrichsen
Seine Worte müssen W. in den Ohren geklungen haben: "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gemordet", "in Killermanier eine Frau vor den Augen ihres Kindes niedergemetzelt", "kaltblütig geplant", "in öffentlicher Verhandlung inszeniert", "widerliches Selbstmitleid nach der Tat": "Herr W., dass Sie beim psychiatrischen Sachverständigen die Getötete mehrfach als 'Schlampe' bezeichneten - da fehlen mir die Worte. Sie machen einfach da weiter, wo Sie am 1. Juli aufgehört haben!"
Die "besondere Schwere der Schuld" bedeutet, dass bei W. nicht bereits nach 15 Jahren geprüft wird, ob er in die Freiheit entlassen werden kann. Sondern er wird länger inhaftiert bleiben, möglicherweise 25 Jahre lang - sofern dann nicht die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Bleibt W. bei seinem kruden Rassenwahn und Ausländerhass, wird er es im Vollzug angesichts zahlreicher ausländischer und muslimischer Mitgefangenen nicht leicht haben. Die nächste aggressive Konfrontation wird voraussichtlich nicht lange auf sich warten lassen.
W. ist unbelehrbar. So unbelehrbar, dass er das Plädoyer des Staatsanwalts nur mit äußerster Mühe und in den Tisch gekrallten Händen auszuhalten schien. Ist er so unbelehrbar, weil er psychisch krank ist?
Bis heute beharrt er auf der Richtigkeit seiner hasserfüllten Überzeugung, dass Muslime keine Menschen, sondern Monster seien, dass sie kein Lebensrecht hätten, schon gar nicht in Deutschland, und dass sie im Gegensatz zu den Europäern einer minderwertigen Rasse angehörten.
Professor Heiko Lesch, der den Ehemann der toten Ägypterin vor Gericht vertrat, schleuderte dem Angeklagten mit erhobener Stimme denn auch Worte entgegen, die dieser in seiner Verblendung vermutlich noch weniger begriffen haben dürfte als die harschen Worte des Staatsanwalts: "Das Bild des Deutschen, das sie verkörpern, Herr W.", so Lesch, "ist das des hässlichen Deutschen. Für so ein Bild schäme ich mich. Ich kann nur hoffen, dass dieses Bild in der Welt keine generelle Gültigkeit hat!"
Eingewandert aus Perm, "wo es Gulags gab"
Seit dem 1. Oktober dürfen sich Opfer auch von ausländischen Anwälten vertreten lassen. Das ist ungewohnt, kann aber auch beeindruckend sein, wenn nicht nur unter trockenen Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches subsumiert, sondern auch einmal über den Tellerrand hinausgeblickt wird. In Dresden haben zwei ägyptische Anwälte plädiert und zwei Franzosen, von denen einer, weil aus Ägypten stammend, arabisch vortrug, aus Respekt der Familie al-Schirbini gegenüber. Einer der Nebenklagevertreter, Oliver Wallasch, bezeichnete es ausdrücklich als hilfreich, dass ausländische Kollegen an der Verhandlung teilgenommen hätten - auf diese Weise bekämen sie bessere Einsicht in das deutsche Rechtssystem.
Francois L. Meynot aus Paris stellte das Verbrechen W.s, begangen in Dresden, "einer Stadt des Martyriums", in einen größeren europäischen Zusammenhang. Nach Jahrhunderten der Feindschaft zwischen Deutschen und Franzosen plädiere er hier "als Freund und Nachbar" gegen Barbarei und die Absurdität der Gewalt. Er verglich die getötete Marwa und ihren durch W. schwer verletzten Ehemann mit "Studenten, die im Mittelalter als Erben einer der ältesten Kulturen der Menschheit nach Europa kamen, um ihren Horizont zu erweitern". Der Angeklagte W. hingegen, eingewandert aus Perm, einer Stadt am Ural, "wo es Gulags gab", behaupte, eine besondere Rasse verteidigen zu müssen: "Er verkörpert eine Ideologie, an die wir nur mit Schrecken denken."
War der Prozess gegen Alex W. nun ein normales Strafverfahren vor dem Schwurgericht, wie es in Deutschland an Dutzenden von Landgerichten tagtäglich verhandelt wird? Oder doch eher nicht - abgesehen von der Überraschung durch das plötzlich ins Spiel gekommene Dokument am späten Montag?
Von Prinzipien eines Rechtsstaats nichts mitbekommen
Abgesehen von den extremen Sicherheitsmaßnahmen, vergleichbar nur noch mit denen zu Zeiten der RAF-Prozesse in Stuttgart-Stammheim, nahm das Verfahren unter der routinierten Leitung der Vorsitzenden Richterin Birgit Wiegand von Sitzungstag zu Sitzungstag mehr den ruhigen, geordneten Verlauf, wie er nach der Strafprozessordnung aus deutschen Gerichtssälen bekannt ist. Weder ließ sich die Vorsitzende von der ungewöhnlich hohen Zahl von Nebenklage-Anwälten verunsichern, noch überstrapazierten diese ihre Rechte. Es ist das Verdienst vor allem der deutschen Anwälte Lesch, Wallasch und Andreas Schulz, mit ihren ägyptischen Mandanten und Kollegen aus dem Ausland jeden Sitzungstag sorgfältig vor- und nachbereitet zu haben, um Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen.
W. reklamiert Deutschland für sich als seine Heimat, obwohl er, Jahrgang 1980, erst 2001 aus Russland einreiste. Er bemühte sich um das Erlernen der deutschen Sprache und erwarb die Befähigung zum Bedienen eines Gabelstaplers. Von den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats aber hat er in den Kursen wohl nichts mitbekommen. Die Frage, woher der Angeklagte seine ungewöhnlich extremen Ansichten hat - aus Russland? -, ist bisher nicht beantwortet.
Was kann eine Verteidigung in einer solchen Situation für ihren Mandanten vorbringen? Der Wahlverteidiger W.s, ein Potsdamer Anwalt, der zu Beginn des Prozesses das schlechte Image islamistischer Extremisten als Erklärungsversuch für die Tat zitieren zu müssen glaubte, erschien zu Prozessende gar nicht mehr. W.s Pflichtverteidiger mühte sich redlich. Könnte der Angeklagte nicht unter paranoiden Wahnvorstellungen gelitten haben, als er die junge Ägypterin auf einem Dresdner Spielplatz anpöbelte und sich damit einen Strafbefehl wegen Beleidigung einhandelte? Fühlte er sich verfolgt, als ihm die Staatsanwaltschaft wegen seiner Unbelehrbarkeit schließlich gar eine kurze Freiheitsstrafe androhte?
In den nächsten Tagen wird sich entscheiden, wie der Prozess weitergehen wird, der wegen der Brutalität der Tat und des ungewöhnlichen Tatorts sowie des abschreckenden Rassenwahns des Angeklagten weltweit Beachtung fand. Vielleicht ändert sich ja außer der Uhrzeit für die Urteilsverkündung am Mittwoch weiter nichts.
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