Bückeburg - Die 67-jährige Frau aus dem niedersächsischen Haste hatte sich im Mai 2005 vor den Zug des 55-jährigen Lokführers geworfen - und war sofort tot. Beide Parteien hätten angekündigt, den Vergleichsvorschlag des Gerichts anzunehmen, teilte das Landgericht Bückeburg mit. Der angesetzte Zivilprozess sei damit hinfällig.
Der Bahnangestellte hatte nach dem Drama eine schwere psychische Erkrankung erlitten und ist seitdem arbeitsunfähig. Vom Ehemann und Erben der Frau hatte er Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 9000 Euro gefordert. Zudem sollte das Gericht die Schadenersatzpflicht des Erben auch für künftige Forderungen feststellen. Der Witwer hatte dies mit der Begründung abgelehnt, seine Frau habe im Zustand einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit gehandelt, welche eine Verantwortung ausschließe. Der Witwer hat sich mit der Annahme des Vergleichs zur Zahlung der 9000 Euro verpflichtet - für zukünftige Ansprüche muss er aber nicht haften.
Jedes Jahr registriert die Deutsche Bahn bundesweit etwa 1000 Selbsttötungen auf ihren Strecken. Die betroffenen Lokführer werden intensiv psychologisch betreut. "Es gibt aber immer wieder Fälle, in denen die Lokführer nach so einem Ereignis nicht mehr zu ihrem eigentlichen Beruf zurückkehren können", sagte Michael Klein von der Gewerkschaft Transnet. Sie werden in der Verwaltung oder im Kundendienst eingesetzt.
jjc/dpa
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