Prozess um Welfen-Prinz: Ernst August erringt Teilerfolg

Auch der Prinz bekommt mal Recht: Ein Gericht in Hildesheim hat anerkannt, dass Ernst Augusts Rechtsanwalt ohne Einverständnis für den Welfen sprach. Eine Entschädigung steht ihm aber nicht zu.

Ernst August 2009 vor Gericht in Hildesheim: Teilerfolg vor GerichtZur Großansicht
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Ernst August 2009 vor Gericht in Hildesheim: Teilerfolg vor Gericht

Celle - Ernst August von Hannover hat im Streit mit seinem früheren Verteidiger einen Teilerfolg errungen. Die Richter des Oberlandesgerichts Celle sahen es als erwiesen an, dass der Rechtsanwalt vor dem Landgericht Hildesheim im Jahr 2004 eine Erklärung abgegeben hatte, die nicht von Ernst August autorisiert war. In dem Prozess wegen Körperverletzung ging es um eine Schlägerei mit dem Hotelier Josef Brunlehner in Kenia.

Die Auseinandersetzung des Adligen Brunlehner auf der kenianischen Ferieninsel Lamu im Jahr 2000 hatte die Gerichte in Niedersachsen immer wieder beschäftigt. Der Hotelier hatte stets behauptet, nach einem Streit um Lärmbelästigung von Ernst August heftig verprügelt worden zu sein. Der Welfe hatte zugegeben, dem Mann zwei Ohrfeigen verpasst zu haben. Vom Landgericht Hildesheim wurde er deswegen im März 2010 zu 200.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

In der strittigen Erklärung aus dem Jahr 2004 ging es darum, ob Ernst August bei der Attacke einen Gegenstand in der Hand gehalten hatte. Der Adlige hatte dies stets bestritten. Sein früherer Anwalt ließ diese Möglichkeit in der Erklärung vor Gericht dennoch offen. Ernst August war nach eigenen Angaben nicht über den Inhalt der Erklärung informiert und hatte deswegen geklagt.

Die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung und Richtigstellungen in der Presse erkannte das Oberlandesgericht dagegen nicht an.

jbr/dapd

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insgesamt 7 Beiträge
mag.wigbold 12.10.2011
isn Sack mit Reis umgefallen...... Diese Adligen sind so nützlich, wie die Griechen für die EU...nämlich ungefähr wie ein Pickel am Hintern.....
isn Sack mit Reis umgefallen...... Diese Adligen sind so nützlich, wie die Griechen für die EU...nämlich ungefähr wie ein Pickel am Hintern.....
lucrecio2 12.10.2011
Es ist schon bedenklich, wie unverfroren deutsche Gerichte Lügen und Täuschungen akzeptieren, wenn der Beklagte nur unpopulär (siehe Zitat) genug ist. Man stelle sich vor, es würde sich allgemein einbürgern, dass dreiste [...]
Zitat von mag.wigboldPickel am Hintern.....
Es ist schon bedenklich, wie unverfroren deutsche Gerichte Lügen und Täuschungen akzeptieren, wenn der Beklagte nur unpopulär (siehe Zitat) genug ist. Man stelle sich vor, es würde sich allgemein einbürgern, dass dreiste Lügen und Fälschungen vor Gericht Bestand haben, auch nachdem deren Unwahrheit ans Tageslicht gekommen ist.
überkommt mich immer so ein würgendes Gefühl im Hals. Die Angelegenheit ist für mich nicht mal als Jurist von irgendeinem Interesse, vielleicht sollte nicht auch noch SPON diesem Menschen Plattform bieten. Insofern finde ich [...]
Zitat von sysopOhrfeige ja, Schlagring nein - vor Gericht in Celle versucht Prinz Ernst August das Prügel-"Geständnis" zu korrigieren, das sein Ex-Anwalt vor Jahren ohne Absprache präsentierte. Der Fall wird klären: Wie weit darf ein Verteidiger sich aus reiner*Prozesstaktik von den Wünschen seines Mandanten entfernen? http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,791414,00.html
überkommt mich immer so ein würgendes Gefühl im Hals. Die Angelegenheit ist für mich nicht mal als Jurist von irgendeinem Interesse, vielleicht sollte nicht auch noch SPON diesem Menschen Plattform bieten. Insofern finde ich viel wichtiger hier mitzuteilen, dass ich mir heute ein Paar Socken nicht gekauft habe.
tito 12.10.2011
Ich stimme zu. Aber: Ernst August ist halt nicht politisch korrekt und das muß bestraft werden.
Zitat von lucrecio2Es ist schon bedenklich, wie unverfroren deutsche Gerichte Lügen und Täuschungen akzeptieren, wenn der Beklagte nur unpopulär (siehe Zitat) genug ist. Man stelle sich vor, es würde sich allgemein einbürgern, dass dreiste Lügen und Fälschungen vor Gericht Bestand haben, auch nachdem deren Unwahrheit ans Tageslicht gekommen ist.
Ich stimme zu. Aber: Ernst August ist halt nicht politisch korrekt und das muß bestraft werden.
n.holgerson 12.10.2011
Ich habe nur die Fakten vorgetragen. Dieser Fall ist rechtlich höchst Interessant. Das Thema ist ja, inwieweit ein Strafverteidiger im Namen seines Mandanten Erklärungen abgeben darf um für ihn das Optimale [...]
Ich habe nur die Fakten vorgetragen. Dieser Fall ist rechtlich höchst Interessant. Das Thema ist ja, inwieweit ein Strafverteidiger im Namen seines Mandanten Erklärungen abgeben darf um für ihn das Optimale "rauszuholen". Und zwar auch Erklärungen in Namen des Mandanten, die er, also der Mandant, gar nicht mitträgt! Und das ist das Thema. Deshalb ist es doch offensichtlich, dass die Vorschreiben überhaupt nicht verstehen um was es geht. Wer hier auf die betroffene Person bzw. seine adlige Herkunft thematisiert, der liefert ein blamables Bild ab und ist einfach nur peinlich! Warum man dies nicht veröffentlicht wird ist mir ein Rätsel. Ich schreibe es gerne wieder: Das Niveau sinkt immer mehr. Und hier geht es um ein rechtlich wirklich interessantes Thema und um ein paar einfache Gemüter die einfach nicht das Thema erfassen! Das muss man doch mal sage dürfen!
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  • Mittwoch, 12.10.2011 – 14:11 Uhr
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