Celle - Ernst August von Hannover hat im Streit mit seinem früheren Verteidiger einen Teilerfolg errungen. Die Richter des Oberlandesgerichts Celle sahen es als erwiesen an, dass der Rechtsanwalt vor dem Landgericht Hildesheim im Jahr 2004 eine Erklärung abgegeben hatte, die nicht von Ernst August autorisiert war. In dem Prozess wegen Körperverletzung ging es um eine Schlägerei mit dem Hotelier Josef Brunlehner in Kenia.
Die Auseinandersetzung des Adligen Brunlehner auf der kenianischen Ferieninsel Lamu im Jahr 2000 hatte die Gerichte in Niedersachsen immer wieder beschäftigt. Der Hotelier hatte stets behauptet, nach einem Streit um Lärmbelästigung von Ernst August heftig verprügelt worden zu sein. Der Welfe hatte zugegeben, dem Mann zwei Ohrfeigen verpasst zu haben. Vom Landgericht Hildesheim wurde er deswegen im März 2010 zu 200.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
In der strittigen Erklärung aus dem Jahr 2004 ging es darum, ob Ernst August bei der Attacke einen Gegenstand in der Hand gehalten hatte. Der Adlige hatte dies stets bestritten. Sein früherer Anwalt ließ diese Möglichkeit in der Erklärung vor Gericht dennoch offen. Ernst August war nach eigenen Angaben nicht über den Inhalt der Erklärung informiert und hatte deswegen geklagt.
Die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung und Richtigstellungen in der Presse erkannte das Oberlandesgericht dagegen nicht an.
jbr/dapd
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