Revision: BGH bestätigt Urteil gegen Doppelmörder von Bodenfelde
Jan O. ermordete die 14-jährige Nina und den 13-jährigen Tobias, dafür verurteilte ihn das Landgericht Göttingen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Nach der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof ist das Urteil nun rechtskräftig.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des Doppelmörders von Bodenfelde zu lebenslanger Haft, Unterbringung in einer Psychiatrie und Sicherungsverwahrung bestätigt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen sei unbegründet.
Der damals 26-jährige Jan O. hatte in dem Göttinger Prozess gestanden, im November 2010 die 14-jährige Nina und den 13-jährigen Tobias getötet zu haben. In seinem Geständnis hatte er auch geschildert, kannibalistische und vampiristische Handlungen an den Opfern vorgenommen zu haben.
Jan O. hatte Nina getötet, um sich sexuell zu befriedigen. Auch beim Mord an Tobias ging es dem Urteil zufolge zunächst um sexuelle Befriedigung - weil er den Jungen für ein Mädchen hielt. Als er seinen Irrtum bemerkte, habe er den Jungen ermordet, um seine Straftat zu verdecken. Der Vorsitzende Richter Ralf Günther bezeichnete die Taten als einen "Exzess der Gewalt".
Die Verteidigung hatte auf Unterbringung in einer Psychiatrie ohne anschließende Sicherungsverwahrung plädiert.
hut/dapd/AFP
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