Sex mit Gefangener: Justizbeamter vom Dienst suspendiert
Ein rheinland-pfälzischer Justizbeamter hatte bei offener Zellentür Sex mit einer Gefangenen - und wurde deshalb aus dem Dienst enthoben. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Trier: Denn solche intimen Beziehungen führten zu "Aufmerksamkeitseinbußen bei der Bewachung".
Trier - Weil er Sex mit einer Gefangenen hatte, ist ein 36-jähriger Justizbeamter in Rheinland-Pfalz vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Zudem kürzte ihm das Land seine monatlichen Bezüge um 20 Prozent. Das Verwaltungsgericht Trier hat diese Entscheidung nun bestätigt. Mit dem Geschlechtsverkehr bei offenstehender Zellentür habe der Mann "in gravierender Form gegen seine Dienstpflichten verstoßen", teilte das Gericht zur Begründung mit (Az.: 3 L 1564/12.TR).
Eine Mitgefangene hatte den Sex im Dezember 2010 beobachtet und der Anstaltsleitung gemeldet. Der Vorfall löste Unruhe im Gefängnis aus und führte zu Anfeindungen der Insassen untereinander. Das Gericht erklärte, solche intimen Beziehungen seien mit dem Strafvollzug nicht vereinbar. Sie führten zu "Aufmerksamkeitseinbußen bei der Bewachung der Gefangenen". Zudem mache sich der Beamte damit erpressbar, hieß es.
Laut Gericht ist es wahrscheinlich, dass der Justizvollzugsbeamte in einem Disziplinarverfahren ganz aus dem Dienst entfernt wird. Zuvor war der 36-Jährige wegen des Vorfalls zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
wit/dpa/dapd
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