Prozessauftakt: Narkoseärztin übernimmt Verantwortung für Tod von "Sexy Cora"
Zwei Jahre nach dem Tod der Erotikdarstellerin "Sexy Cora" muss sich ihre Narkoseärztin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Zum Prozessauftakt übernahm sie die Verantwortung - und sprach von einem "Fehler".
Hamburg - Carolin Wosnitza wurde als "Sexy Cora" berühmt, am 11. Januar 2011 wollte sie sich in einer Hamburger Klinik zum wiederholten Mal die Brüste vergrößern lassen. Bei der OP erlitt die 23-Jährige einen Herzstillstand. Neun Tage später starb die ehemalige Kandidatin der RTL-II-Sendung "Big Brother" an einer Hirnlähmung. Vor dem Hamburger Landgericht hat nun die Narkoseärztin die Verantwortung für den Tod übernommen.
"Ich würde alles darum geben, diesen Fehler wieder gutzumachen", sagte die 56-Jährige. "Aber das kann ich nicht." An den Witwer Tim Wosnitza gewandt, erklärte die Narkoseärztin: "Ich denke oft an das Leid, das ich auch ihm angetan habe." Der ehemaliger Manager der Erotikdarstellerin tritt im Prozess als Nebenkläger auf.
Die Anästhesistin gab an, nach dem Tod ihrer Patientin stark depressiv geworden zu sein. Sie habe nicht mehr als Ärztin gearbeitet. Die Anklage wirft ihr fahrlässige Tötung vor: Sie habe nicht für eine ausreichende Beatmung der Patientin gesorgt. Zudem sei die anschließende Reanimation nicht vorschriftsgemäß durchgeführt worden. Das Gehirn von Wosnitza habe durch die lange Sauerstoffunterversorgung einen so schweren Schaden davongetragen, dass die Patientin starb.
Die Ärztin gab vor Gericht an, den Herzstillstand zu spät festgestellt zu haben. Allerdings sei das akustische Signal des medizinischen Geräts abgeschaltet gewesen, sagte sie. Deshalb habe sie den Herzstillstand zu spät bemerkt. Wer das Signal ausgeschaltet habe, wisse sie nicht. Pornodarstellerin Wosnitza hatte vor dem Eingriff bereits mehrere vergleichbare Brustvergrößerungen vornehmen lassen.
Das Gericht hat nur zwei Termine für den Prozess angesetzt, am 5. Februar wird das Urteil erwartet. Bei einer Verurteilung drohen der Frau eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.
aar/dpa/dapd
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