Es bedurfte des Impulses aus Straßburg, um in Deutschland nicht eheliche Kinder und nicht eheliche Väter rechtlich angemessen aufzuwerten. Mit der Straßburger Entscheidung, der Reaktion aus dem Berliner Justizministerium und der jetzt erfolgten Selbstkorrektur des Bundesverfassungsgerichts ist mehr verbunden als nur die Aufwertung nicht ehelicher Vaterschaft.
Der Bemakelung des Mannes durch die immer noch weithin unbekannte Gender-Mainstreaming-Ideologie, die das hohe Gut der Emanzipation zu einer einseitigen Angelegenheit der Frauen werden lassen, erhält einen wohltuenden, heilenden Impuls entgegengesetzt. Denn längst hat sich herumgesprochen, dass Emanzipation heißen muss, dass sich Frauen und Männer auf unterschiedliche Weise gleichermaßen emanzipieren sollen.
Mit der Gleichstellung der nicht ehelichen Väter ist zum Wohle der Gesellschaft ein emanzipatorischer Paradigmenwechsel verbunden, selbstredend auch zum Wohle der Kinder in dieser Gesellschaft, die im Übrigen auch einmal Männer und Frauen sein werden und dann von der jetzigen Weichenstellung profitieren.
Fest steht: Der alternative etwas germanizistische Mutterkult, der in den siebziger und achtziger Jahren sein Blüte hatte, die "erleuchtete", die allwissende, die weise Mutterfigur war eine Abspaltung der Emanzipationsbewegung, die sonst auf Karriere ausgerichtet war. Diese Übermutter ist mit diesem Urteil endgültig in ihre wohlverdienten Schranken verwiesen. Zugleich bedeutet die Autokorrektur des Bundesverfassungsgerichts auch einen Paradigmenwechsel im deutsch-europäischen Rechtsgefüge.
Der frühere Gerichtspräsident Papier und die Rüge aus Straßburg
Dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, der jetzt die Benachteiligung nicht ehelicher Väter auf europäischen Druck hin abänderte und verglichen mit 2003 heute nur noch in Gestalt der Richterin Christine Hohmann-Dennhardt identisch besetzt ist, stand damals der inzwischen ausgeschiedene Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor.
Dieser hatte sich bis dahin stets als Hardliner gegenüber dem Straßburger Gericht gezeigt, von dem er sich und seinem Verfassungsgericht nicht gern in die Karten schauen ließ. Ende 2009 gab Papier, bereits in Abschiedslaune, dem SPIEGEL ein großes Interview, in dem er das Straßburger Gericht vergleichsweise rüde anging und ganz speziell das Sorgerechtsurteil der Straßburger Richter, die seine eigene Entscheidung der Sache nach aufhoben, herabwürdigte und nicht akzeptieren mochte.
Ärgerlich monierte er, dass der EMGR offenbar "meint, die nationalen Verfassungsgerichte oder auch die nationalen Fachgerichte in Bezug auf das Ergebnis der Einzelabwägung korrigieren zu müssen", und stellte fest: "Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann nicht ein oberstes Familiengericht für ganz Europa sein." Einsicht in seine eigene Fehlentscheidung von 2003, die sehr viel Leid, Väter- wie Kinderunglück erzeugt hatte, mochte ihm nicht kommen.
Europafreundlicher Wind aus Karlsruhe
In seiner gestrigen Entscheidung lässt sich das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst auf eine Demonstration seiner alles überragenden Stärke und Machtfülle ein. Es ordnet sich dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof auch nicht im Instanzenzug unter, sondern es akzeptiert, europafreundlicher als früher, eine Art Leitfunktion des Europäischen Gerichtshofs und dies ohne großes Aufheben.
Die keineswegs zufriedenstellend gelöste Frage, welche materiell-rechtliche und welche prozessuale Stellung das Straßburger Gericht eigentlich hat, welche Bindungswirkung dessen Entscheidungen in der Bundesrepublik entfalten, hat daher unter dem neuen Vorsteher des 1. Senats, dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, jetzt erfreulicherweise einen Lösungsansatz in die richtige Richtung bekommen.
Gut für das Kindeswohl: Das deutsche Sorgerecht wird jetzt europäischer. Die europäische Mutter lebt bestens mit einem ebenbürtig sorgeberechtigten Vater ihres Kindes, und das soll nun auch hierzulande so werden.
Bleibt zu hoffen, dass in den Köpfen der Familiengerichte, der Jugendämter, der Gutachter ein emanzipatorisches Umdenken stattfindet. Und dass der Automatismus, dass das Kind im Zweifel stets besser bei der Mutter aufgehoben ist, einer wirklich ergebnisoffenen Einzelfallprüfung weicht.
(1 BvR 420/09)
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema Sorgerecht | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH