ThemaSorgerechtRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
 

Sorgerechts-Entscheidung in Karlsruhe Punktsieg für den emanzipierten Papa

Vater mit Kind: Ziel muss ein gemeinsames, gleichwertiges Sorgerecht seinZur Großansicht
DPA

Vater mit Kind: Ziel muss ein gemeinsames, gleichwertiges Sorgerecht sein

3. Teil: Sieg des Mannes

Es bedurfte des Impulses aus Straßburg, um in Deutschland nicht eheliche Kinder und nicht eheliche Väter rechtlich angemessen aufzuwerten. Mit der Straßburger Entscheidung, der Reaktion aus dem Berliner Justizministerium und der jetzt erfolgten Selbstkorrektur des Bundesverfassungsgerichts ist mehr verbunden als nur die Aufwertung nicht ehelicher Vaterschaft.

Der Bemakelung des Mannes durch die immer noch weithin unbekannte Gender-Mainstreaming-Ideologie, die das hohe Gut der Emanzipation zu einer einseitigen Angelegenheit der Frauen werden lassen, erhält einen wohltuenden, heilenden Impuls entgegengesetzt. Denn längst hat sich herumgesprochen, dass Emanzipation heißen muss, dass sich Frauen und Männer auf unterschiedliche Weise gleichermaßen emanzipieren sollen.

Mit der Gleichstellung der nicht ehelichen Väter ist zum Wohle der Gesellschaft ein emanzipatorischer Paradigmenwechsel verbunden, selbstredend auch zum Wohle der Kinder in dieser Gesellschaft, die im Übrigen auch einmal Männer und Frauen sein werden und dann von der jetzigen Weichenstellung profitieren.

Fest steht: Der alternative etwas germanizistische Mutterkult, der in den siebziger und achtziger Jahren sein Blüte hatte, die "erleuchtete", die allwissende, die weise Mutterfigur war eine Abspaltung der Emanzipationsbewegung, die sonst auf Karriere ausgerichtet war. Diese Übermutter ist mit diesem Urteil endgültig in ihre wohlverdienten Schranken verwiesen. Zugleich bedeutet die Autokorrektur des Bundesverfassungsgerichts auch einen Paradigmenwechsel im deutsch-europäischen Rechtsgefüge.

Der frühere Gerichtspräsident Papier und die Rüge aus Straßburg

Dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, der jetzt die Benachteiligung nicht ehelicher Väter auf europäischen Druck hin abänderte und verglichen mit 2003 heute nur noch in Gestalt der Richterin Christine Hohmann-Dennhardt identisch besetzt ist, stand damals der inzwischen ausgeschiedene Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor.

Dieser hatte sich bis dahin stets als Hardliner gegenüber dem Straßburger Gericht gezeigt, von dem er sich und seinem Verfassungsgericht nicht gern in die Karten schauen ließ. Ende 2009 gab Papier, bereits in Abschiedslaune, dem SPIEGEL ein großes Interview, in dem er das Straßburger Gericht vergleichsweise rüde anging und ganz speziell das Sorgerechtsurteil der Straßburger Richter, die seine eigene Entscheidung der Sache nach aufhoben, herabwürdigte und nicht akzeptieren mochte.

Ärgerlich monierte er, dass der EMGR offenbar "meint, die nationalen Verfassungsgerichte oder auch die nationalen Fachgerichte in Bezug auf das Ergebnis der Einzelabwägung korrigieren zu müssen", und stellte fest: "Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann nicht ein oberstes Familiengericht für ganz Europa sein." Einsicht in seine eigene Fehlentscheidung von 2003, die sehr viel Leid, Väter- wie Kinderunglück erzeugt hatte, mochte ihm nicht kommen.

Europafreundlicher Wind aus Karlsruhe

In seiner gestrigen Entscheidung lässt sich das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst auf eine Demonstration seiner alles überragenden Stärke und Machtfülle ein. Es ordnet sich dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof auch nicht im Instanzenzug unter, sondern es akzeptiert, europafreundlicher als früher, eine Art Leitfunktion des Europäischen Gerichtshofs und dies ohne großes Aufheben.

Die keineswegs zufriedenstellend gelöste Frage, welche materiell-rechtliche und welche prozessuale Stellung das Straßburger Gericht eigentlich hat, welche Bindungswirkung dessen Entscheidungen in der Bundesrepublik entfalten, hat daher unter dem neuen Vorsteher des 1. Senats, dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, jetzt erfreulicherweise einen Lösungsansatz in die richtige Richtung bekommen.

Gut für das Kindeswohl: Das deutsche Sorgerecht wird jetzt europäischer. Die europäische Mutter lebt bestens mit einem ebenbürtig sorgeberechtigten Vater ihres Kindes, und das soll nun auch hierzulande so werden.

Bleibt zu hoffen, dass in den Köpfen der Familiengerichte, der Jugendämter, der Gutachter ein emanzipatorisches Umdenken stattfindet. Und dass der Automatismus, dass das Kind im Zweifel stets besser bei der Mutter aufgehoben ist, einer wirklich ergebnisoffenen Einzelfallprüfung weicht.

(1 BvR 420/09)

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live
insgesamt 59 Beiträge
chocochip 04.08.2010
"Bleibt zu hoffen, dass in den Köpfen der Familiengerichte, der Jugendämter, der Gutachter ein emanzipatorisches Umdenken stattfindet. Und dass der Automatismus, dass das Kind im Zweifel stets besser bei der Mutter [...]
Zitat von sysopMit dem Sorgerechtsbeschluss hat das Verfassungsgericht die eigene frühere Rechtsprechung entscheidend korrigiert - jetzt kommt es darauf an, dass die Reform des Gesetzes den traditionellen Vorrang der Mutter wirklich in seine Schranken verweist, meint die Publizistin Bettina Röhl. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,710159,00.html
"Bleibt zu hoffen, dass in den Köpfen der Familiengerichte, der Jugendämter, der Gutachter ein emanzipatorisches Umdenken stattfindet. Und dass der Automatismus, dass das Kind im Zweifel stets besser bei der Mutter aufgehoben ist, einer wirklich ergebnisoffenen Einzelfallprüfung weicht. " Das wird noch Jahrzehnte dauern, bis nämlich die heutigen Beamten in diesen Institutionen in Pension geschickt wurden. Ich kann mich noch gut an die 80er Jahre erinnern, als es um die Frage ging, ob ich besser bei einer Pflegefamilie aufgehoben sei, oder bei meiner Mutter. Stets gab man vor das Kindeswohl im Auge zu haben, ohne allerdings mit mit überhaupt gesprochen zu haben. Erst nachdem ich nach 3 Jahren Heimaufenthalt - der nur nötig wurde, weil meiner Mutter noch eine Chance gegeben werden sollte, zu Pflegeeltern kam, und weiteren 2 Jahren dort, wurde ich im Rahmen eines Umgangsrechtsstreits meiner Mutter mit mir vor Gericht selber gehört. Das Kindeswohl stand schon damals nicht im Vordergrund, sondern die Resozialisation der Mutter beziehungsweise die "urgermanische" Vorstellung, dass die Mutter am besten für das Kind sei und man ihr Chancen bieten müsse. Dass 3 Jahre für ein Kind von 5 Jahren eine halbe Ewigkeit sein können, wurde dezent missachtet, genauso wie die Gefahr, dass ein solches Kind eventuell sein Potential nicht ausschöpfen könnte, durch das ewige hin und her. Kinder, die nicht so sehr verstandesgemäß agieren, sondern eher emotional können daran zerbrechen, doch das interessierte niemanden beim Jugendamt. Und so wird es wohl auch bleiben.
wydmond 04.08.2010
Wohl nicht einmal ein Punktsieg, denn ein gemeinsames Sorgerecht auf gerichtlichen Antrag soll es nur dann geben, wenn es "dem Wohle des Kindes dient". - Wieder die gleiche Einschränkung wie früher für das Umgangsrecht [...]
Wohl nicht einmal ein Punktsieg, denn ein gemeinsames Sorgerecht auf gerichtlichen Antrag soll es nur dann geben, wenn es "dem Wohle des Kindes dient". - Wieder die gleiche Einschränkung wie früher für das Umgangsrecht von Vätern nicht ehelicher Kinder, und das wurde bekanntlich nur sehr selten zugesprochen - wenn Mutter wollte. In der Praxis bedeutet das: Will die Mutter nicht (muss ja nur nein sagen), so bedeutet das einen Konflikt zwischen den Eltern, damit dient ein gemeinsames Sorgerecht auch nicht dem Wohle des Kindes, ist sogar abträglich - so die vermutlich zu erwartenden Massenentscheidungen deutscher Familienrichter, die seit teils Jahrzehnten mit ihrer eigenen abschlägigen Verweigerungspraxis vertraut sind und diese Einschränkung durch väterfeindliche Verfassungsrichter gewiss begrüßen dürften, öffnet sie doch Tür und Tor für beliebige weibliche und danach auch richterliche Willkür. Dumm sind die Verfassungsrichter nicht, also war das politisch so gewollt. Fazit: wohl doch kein Punktsieg, alles bleibt letztlich - über den Umweg über die Familienrichter - beim Alten.
c.coolman 04.08.2010
Frau Röhl argumentiert ideologisch und an der Praxis vorbei. Schade. Dem Kindeswohl dient es nicht, wenn das Sorgerecht von zwei Elternteilen ausgeübt wird, die nicht konsensfähig sind. Die Entscheidungen muss das [...]
Frau Röhl argumentiert ideologisch und an der Praxis vorbei. Schade. Dem Kindeswohl dient es nicht, wenn das Sorgerecht von zwei Elternteilen ausgeübt wird, die nicht konsensfähig sind. Die Entscheidungen muss das Elternteil/müssen die Elternteile treffen, das/die mit den Konsequenzen zu leben hat/haben. Die Wahl des Wohnortes, der Schule, des Sportvereins usw. kann ja wohl nicht Sache eines Elternteiles sein, das lediglich alle zwei Wochen sein Besuchsrecht wahrnimmt und ansonsten an der Organisation des Alltags nicht beteiligt ist. Die Anwälte wird's freuen...
Augeseiwachsam 04.08.2010
dass dem erpresserischen Ansinnen mancher Mütter der Boden entzogen wird. Die "Reform" sollte noch weiter gehen: leichterer Entzug des Sorgerechts, wenn der betreuende Elternteil seine Informationspflichten bzgl. [...]
Zitat von sysopMit dem Sorgerechtsbeschluss hat das Verfassungsgericht die eigene frühere Rechtsprechung entscheidend korrigiert - jetzt kommt es darauf an, dass die Reform des Gesetzes den traditionellen Vorrang der Mutter wirklich in seine Schranken verweist, meint die Publizistin Bettina Röhl. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,710159,00.html
dass dem erpresserischen Ansinnen mancher Mütter der Boden entzogen wird. Die "Reform" sollte noch weiter gehen: leichterer Entzug des Sorgerechts, wenn der betreuende Elternteil seine Informationspflichten bzgl. des gemeinsamen Kindes nicht regelmäßig nachkommt. Das ist das praktische Problem: Mütter schweigen sich gerne aus, um den Vater zu verunsichern, Sorgerecht hin oder her.
h-i-2224 04.08.2010
Der Artikel ist in Ordnung, nur kann ich nach den Aussagen unserer allgegenwärtigen Justizministerin in Bezug auf das neue Gesetz, und auch auf die Entscheidung beim EMGH keine weiteren Erwartungen an dieses Urteil anlegen. Da [...]
Der Artikel ist in Ordnung, nur kann ich nach den Aussagen unserer allgegenwärtigen Justizministerin in Bezug auf das neue Gesetz, und auch auf die Entscheidung beim EMGH keine weiteren Erwartungen an dieses Urteil anlegen. Da unsere Justizministerin Frau LS ganz deutlich werden ließ, dass sich an den derzeitigen Gegebenheiten bezüglich der Handhabung des Sorgerechts bei unverheirateten Paaren nichts ändern wird und dies eine "bewährte Praxis" darstellt, sind keine weitreichenden Verbesserungen dahingehend zu erwarten. Man überlegt lediglich darüber, dass Gesetz so zu ändern, dass man dem Vater die Möglichkeit einräumt zu klagen. Ein Recht auf die Sorge erhält er weiterhin nicht. Das Gericht hat dann auch nur zu prüfen, inwiefern dies dem Wohle des Kindes dient. Vom Anspruch des Vaters für das Sorgerecht auf das Kind ist kein Wort zu finden. Heißt letztendlich, es bleibt weitestgehend Alles beim Alten. Die Diskrimminierung und der Rassismus gegenüber den Männern wird weitergeführt und die Emanzipation der Frauen fährt weiter eingleisig in die entegegengesetzte Richtung des Miteinanders.
Diskussion geschlossen - lesen Sie die Beiträge! zum Forum...
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles aus der Rubrik Justiz
alles zum Thema Sorgerecht

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Zur Person
Corbis
Die Journalistin Bettina Röhl, geboren 1962, schreibt unter anderem für "Welt", "Tagesspiegel", "SPIEGEL", "Stern", "Zeit" und "taz". 2001 wurde sie mit der Veröffentlichung der sogenannten Fischer-Prügel-Fotos und Details aus der Vergangenheit des ehemaligen Außenministers Joschka Fischer bundesweit bekannt. 2006 schrieb sie das Buch "So macht Kommunismus Spaß" über die linke Geschichte der Bundesrepublik.

Immer mehr Kinder in Deutschland werden nicht ehelich geborenZur Großansicht
DER SPIEGEL

Immer mehr Kinder in Deutschland werden nicht ehelich geboren

Buchtipp

Jürgen Rudolph:
Du bist mein Kind.
Die "Cochemer Praxis" - Wege zu einem menschlicheren Familienrecht.

Schwarzkopf + Schwarzkopf; 124 Seiten; 9,90 Euro.

Einfach und bequem: Direkt im SPIEGEL-Shop bestellen.






TOP



TOP