Mönchengladbach - Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte Arnold Pier am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung.
Gleichzeitig verhängten die Richter ein vierjähriges Berufsverbot gegen den Mediziner. Außerdem muss der 54-Jährige 30.000 Euro an die Hinterbliebenen der Patienten zahlen, die unter seiner Therapie starben.
Der ehemalige Besitzer und Chefarzt der Sankt-Antonius-Kliniken im rheinischen Wegberg hatte eineinhalb Jahre zu den Vorwürfen geschwiegen. Dann bekannte er sich der vierfachen fahrlässigen Tötung und dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
"Ich bedauere die Fehler, weil ich meinen Patienten Schaden zugefügt habe. Ich habe mich übernommen", sagte Pier. Die drei Anwälte des 54-Jährigen hatten im Prozess zunächst erklärt, ihr Mandant sei unschuldig und von einer Rufmordkampagne gesprochen. Pier sei "beseelt davon, Arzt zu sein" und habe ein "durch und durch ärztliches Ideal".
Mit zeitraubenden Befangenheitsanträgen gegen Richter und Schöffen hatten die Vertreter des ehemaligen Chefarztes versucht, das Tempo im Verfahren zu drosseln. Um einen langjährigen Prozess zu umgehen, hatte das Gericht dann nach 37 Verhandlungstagen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Deal vorgeschlagen. Die Strafkammer stellte Pier eine Verurteilung zu etwa vier Jahren Haft in Aussicht - falls er gestehe. Die Staatsanwaltschaft rückte vom Vorwurf der Profitgier ab.
In ihrer 386-seitigen Anklageschrift hatten die Ermittler 69 Fälle aufgeführt, in denen Pier Fehldiagnosen erstellt oder nicht nötige Operationen durchgeführt habe. Um Geld zu sparen, sei statt einer sterilen Lösung frisch gepresster Zitronensaft zur Wunddesinfektion verwendet worden. Teure Medikamente wie Antibiotika, Heparin und Blutkonserven seien nur sparsam eingesetzt worden.
Der Patientin Anneliese K. entfernte der Ärztliche Direktor ohne Grund 67 Zentimeter Dünndarm und ordnete eine nicht notwendige Chemotherapie an. Bei anderen Krankenhausinsassen entnahm er gesunde Organe wie Gallenblase, Blinddarm oder Nieren.
ala/dapd
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