Tote Babys im Blumenkasten: "Ich habe mich über jedes Kind gefreut"

Von Uta Falck-Eisenhardt, Frankfurt an der Oder

Neun Mal war sie schwanger, neun Babys kamen zur Welt - und starben. Sabine H. verscharrte ihre Kinder unter Blumenerde. Jetzt wird ihr zum zweiten Mal der Prozess gemacht. Erstmals belastete die Angeklagte nun ihren Ehemann.

Frankfurt an der Oder - Neun skelettierte Babyleichen wurden im Sommer 2005 im brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd gefunden. Wegen Totschlags wurde die Mutter der sieben Mädchen und zwei Jungen ein Jahr später vom Landgericht Frankfurt an der Oder zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Schon damals fragten viele, warum Oliver H., der Vater der toten Kinder, nicht ebenfalls auf der Anklagebank saß. Doch der ehemalige Stasi-Mitarbeiter behauptete, von den Schwangerschaften und Geburten nichts bemerkt zu haben. Er blieb von der Strafverfolgung verschont - bis heute.

Angeklagte Sabine H.: "Du musst das doch merken"
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Angeklagte Sabine H.: "Du musst das doch merken"

Zum zweiten Mal wird zur Zeit vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder gegen Sabine H. verhandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Mängel beim ersten Urteil vom 1. Juni 2006: Das Gericht habe damals die schuldmindernden Aspekte, etwa den massiven Alkoholkonsum oder die Konfliktsituation, in der sich die Angeklagte während jeder der neun Schwangerschaften befand, zu wenig gewürdigt. Zwar urteilte auch der BGH auf Totschlag durch Unterlassen, ob Sabine H. jedoch die Höchststrafe von 15 Jahren bekommen muss, wird erneut geprüft.

Die zierliche, gepflegt wirkende Frau, die seit über zwei Jahren inhaftiert ist, kann jetzt nur gewinnen. Außerdem geht es ihr gesundheitlich besser als damals, sagt ihr Verteidiger Matthias Schöneburg. Deshalb entschloss sie sich nun, im Gegensatz zu ihrem ersten Prozess, vor Gericht auszusagen. Drei Stunden redet die 42-Jährige über ihre Kindheit, ihre Ehe, ihre Alkoholsucht und über ihre toten Kinder.

Das Nesthäkchen, das "pflegeleichte" Kind

Sie sei das dritte Kind ihrer Eltern gewesen, zehn und fünfzehn Jahre jünger als ihre Schwestern. Ein Nesthäkchen eben, das wie ein Einzelkind in Frankfurt an der Oder aufwuchs. Ihre Mutter war Hausfrau, ihr kirchentreuer Vater arbeitete bei der Bahn. Die Schule sei ihr leicht gefallen, doch weil sie so "pflegeleicht" war, habe sie von den Eltern kaum Interesse gespürt, weder positives noch negatives. Überhaupt habe man wenig miteinander gesprochen, so wie sie später auch nur wenig mit ihrem Mann sprach. Über die Probleme mit ihrer frühen Ehe und ihrem Mann sagt die Angeklagte: "Ich kam in haargenau die gleiche Situation, die ich schon an meinem Elternhaus auszusetzen hatte".

Damals, sie war vierzehn Jahre alt, will sie gespürt haben, dass es ihren Eltern nicht gefiele, wenn sie das Abitur machte - obwohl ihr Mathematiklehrer sie bereits an der Erweiterten Oberschule angemeldet hatte. Sie begann sie ein Fachschulstudium zur Zahnarzthelferin. Die Ausbildung gefiel ihr nicht sonderlich, dennoch studierte die damals 17-Jährige weiter. Als sie die Prüfungen bestand, war sie bereits Mutter einer Tochter.

Bei einem Maifest hatte sie 1983 ihren Mann Oliver kennen gelernt. Der wortkarge Mann absolvierte damals seine Grundausbildung als Soldat. Wenige Monate später wurde Sabine H. schwanger. Für den jungen Vater war die Nachricht von der bevorstehenden Geburt "in Ordnung", sagt Sabine H. Auch die nahende Ankunft eines zweiten Kindes wurde von ihm akzeptiert. Kurz vor der Geburt heirateten die beiden, das war die Bedingung für eine eigene Wohnung. Ein weiteres Kind wollte er aber nicht haben. Und was Oliver nicht wollte, mochte auch Sabine nicht wollen.

Tobsuchtsanfall bei der Nachricht von der Schwangerschaft

Doch bereits sechzehn Monate nach der Geburt des zweiten Kindes wurde sie 1986 wieder schwanger. Fast sechs Monate, sagt Sabine H., bemerkte sie nichts von der dritten Schwangerschaft. Als sie ihrem Mann davon erzählte, habe die Nachricht bei dem einen "Tobsuchtsanfall" ausgelöst. Nach der Niederkunft mit ihrem zweiten Sohn verhütete die Angeklagte einige Zeit mit der Pille, doch, wie sie sagt, "die vertrug ich schlecht" - sie setzte die Pille wieder ab.

Bereits während der dritten Schwangerschaft habe sich die Beziehung zu ihrem Mann merklich abgekühlt. "Ich glaube, da begann dieser Prozess von Zweckgemeinschaft", sagt Sabine H. Sie hatte die Abhängigkeit von ihren Eltern gegen die von ihrem Mann eingetauscht. "Ich war mehr Nesthäkchen als zuvor", sagt die Angeklagte. Enttäuscht begann sie zu trinken. Zunächst heimlich in der Küche, während ihr Mann im Wohnzimmer vor dem Fernseher saß. Die Sucht sollte sich im Laufe der Zeit steigern und mehr als zehn Jahre über ihr Leben herrschen.

"Ich habe mich über jedes Kind gefreut", sagt H. über ihre neun Babys, die laut erstem Urteil alle kurz nach der Geburt an Unterkühlung starben, weil die stark betrunkene Angeklagte sich nicht um sie kümmerte. Erinnerungen an die Geburten habe sie bis heute nicht. Nur an das Gesicht des ersten gestorbenen Babys von 1988. Das war blau angelaufen und hatte Schaum vor dem Mund. Diese Tat galt im Gegensatz zu den acht weiteren bereits bei der Anklageerhebung als verjährt.

"Du musst das doch merken, wir wohnen unter einem Dach!"

"Ich kann es selbst nicht begreifen", sagt Sabine H. "Ich würde mich wesentlich wohler fühlen, wenn ich wüsste, was passiert ist. Dann könnte ich auch mit jedem Strafmaß besser leben." Sie wisse nicht, sagt sie, wer jedes Mal die Spuren der Geburt beseitigte und ob sie es war, die die Babys in Eimern, Töpfen, Wannen und Körben unter Blumenerde verschwinden ließ. Sie wisse nur, dass sie sich nicht zum Arzt begeben hat, weil sie die Entdeckung der jeweils letzten Schwangerschaft befürchtete. Und sie wisse, sie habe von ihrem Mann damals immer gedacht: "Du musst das doch merken, wir wohnen doch unter einem Dach!"

Ihr Verteidiger möchte von Sabine H. wissen, ob ihr Mann sie auf ihre Schwangerschaften angesprochen habe: "Er hat mir mal während eines Streit an den Kopf geworfen, ich solle nur nicht glauben, dass er nicht gemerkt hätte, dass ich schwanger gewesen sei!", sagt die Angeklagte. Dieser Satz sei im Jahre 1999 oder 2000 gefallen. Da waren die neun Babys bereits alle tot.

Staatsanwältin Anette Bargenda verkündete daraufhin heute, die Ermittlungen gegen Oliver H. wieder aufzunehmen. Es scheint, als würde in diesem zweiten Prozess nicht nur das überraschend harte Urteil vom 1. Juni 2006 korrigiert, sondern als würde auch die Frage nach der Verantwortung für die Taten gerechter beantwortet werden können.

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