Hamburg - "Gonzo" ist glücklich. Jorge P., so sein bürgerlicher Name, war wegen versuchten Menschenhandels, Nötigung und unerlaubten Besitzes von Arzneimitteln angeklagt. Nun hat das Amtsgericht Heilbronn das Verfahren hinsichtlich des Hauptvorwurfs wegen versuchten Menschenhandels - sprich: Zwangsprostitution - eingestellt. "Die Zeugin konnte sich nicht mehr an die Vorfälle erinnern", sagte der Sprecher des Amtsgerichtes.
"Gonzo", 37, ein Schrank mit polierter Glatze, war viele Jahre Türsteher in Heidelberg - und United-Tribuns-Präsident der Esslinger "Bruderschaft". Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte ihm unter anderem vorgeworfen, versucht zu haben, eine Frau zur Prostitution zu zwingen, ihr mit Prügel gedroht und sie erfolglos dazu gedrängt zu haben, ein Formular auszufüllen, auf dem sie Auskunft unter anderem zu ihrem Alter, Größe, Gewicht und sexuellen Vorlieben geben sollte.
Diese Vorwürfe konnte die Frau vor Gericht nicht bestätigen. "Aufgrund gesundheitlicher Probleme kann sie sich derzeit nur an Vorgänge erinnern, die weniger als eine Woche zurückliegen", sagt "Gonzos" Verteidiger Nicolas Frühsorger aus München. In einem sogenannten Rechtsgespräch habe der Staatsanwalt daher angekündigt, im Fall der Hauptbelastungen nicht weiter zu ermitteln.
Urteil mit Wasser gefeiert
Sein Mandant "Gonzo" sei erleichtert. "Immerhin stand eine mehrjährige Haftstrafe im Raum", so Frühsorger. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des ehemaligen United-Tribuns-Mitglieds hatten Ermittler Dopingpräparate gefunden. Den Besitz räumte "Gonzo" vor Gericht ein, ebenso die Nötigung. Demnach hatte er dem damaligen Lebensgefährten der Frau gedroht, ihn mit einem Baseballschläger totzuschlagen. Dieser Mann sitzt derzeit wegen Verdacht des Raubs in Untersuchungshaft.
Das Schöffengericht verurteilte Jorge P. für die Nötigung unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu weiteren 30 Tagessätzen à 16 Euro. "Ein durchaus mildes Urteil für meinen Mandanten", so Frühsorger. "Da alle Prozessbeteiligten erklärt haben, keine Rechtsmittel einzulegen, ist das Urteil bereits rechtskräftig", sagte der Sprecher des Gerichts.
Hat "Gonzo" den Ausgang des Verfahrens gebührend gefeiert? "Mein Mandant ist Sportler, trinkt kaum Alkohol", sagte sein Verteidiger. "Beim anschließenden gemeinsamen Mittagessen trank er eine Flasche Wasser."
jjc
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema Hells Angels | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH