Urteil im Mordkomplott-Prozess: Eine Verurteilung, zwei Freisprüche
Per SMS sollen sich drei Männer dazu verabredet haben, zwei Frauen und ein Mädchen zu entführen, zu missbrauchen und dann zu töten. In dem Prozess ist nun das Urteil gefallen: Einer der Angeklagten muss jahrelang ins Gefängnis, zwei weitere wurden freigesprochen.
Ellwangen - Ein 41-jähriger Mann aus Heidenheim muss drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Er habe Kinderpornos besessen und vorgehabt, zwei Frauen zu vergewaltigen, urteilte das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen. Es stellte bei dem Mann eine "extrem perverse sexuelle Fantasie" fest.
Zwei Mitangeklagten aus München und Eitorf in Nordrhein-Westfalen wurden wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu Bewährungsstrafen verurteilt. Vom Vorwurf der Verabredung zum Mord sprach das Gericht sie frei.
Das Trio war angeklagt, per SMS die Vergewaltigung und Tötung zweier Frauen und eines siebenjährigen Mädchens geplant zu haben. Dem Richter zufolge konnte jedoch nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass sich die drei Angeklagten zu den Taten verabredet hatten.
Bei dem Mann aus Heidenheim ging das Gericht aber davon aus, dass er sich zur Vergewaltigung seiner 22 Jahre alten Nachbarin und seiner früheren Lebensgefährtin bereit erklärt hatte. Es gebe ein "ganz drängendes, überaus heftig großes Motiv": Die Rache an seiner früheren Lebensgefährtin, auf die er einen "abgrundtiefen Hass" habe, so der Richter.
Die drei Männer hatten sich im SMS-Chat im Videotext eines privaten Fernsehsenders kennengelernt. Per Kurznachrichten hatten sie über sexuelle Phantasien gesprochen, zu denen auch die Vergewaltigungen der Frauen und der Missbrauch des Kindes gehörten. Zudem sprachen sie über die "Entsorgung" der Opfer. Laut Gericht reicht der Begriff aber nicht aus, um die geplanten Morde nachzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahren und vier Monate Haft für den Mann aus Heidenheim gefordert. Sie ging davon aus, dass die drei Angeklagten die Vergewaltigungen und die Morde ernsthaft geplant hatten. Die Verteidigung verlangte Freisprüche vom Vorwurf der Verabredung zum Verbrechen, da es nur um sexuelle Phantasien und Rollenspiele gegangen sei. Auch sie forderte jedoch eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie.
aar/dpa/dapd
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